Wolfratshausen:Verbotene Beziehung zu Zwölfjähriger

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Der Mann war 23, als er mit dem Mädchen intim wurde. Er erhält eine Haftstrafe

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Vor knapp drei Jahren waren ein damals 23-jähriger Mann und ein zwölfjähriges Mädchen aus dem Nordlandkreis ein Paar. Sie sollen mehrmals und einvernehmlich Sex gehabt haben, was der junge Mann allerdings bestreitet. Er soll zudem über Facebook kinderpornografische Bilder an ein weiteres 13-jähriges Mädchen geschickt und einen Speicherstick mit ebensolchen Bildern besessen haben. Der Verteidiger erklärte, sein Mandant könne sich an beides nicht erinnern. Für ihn ist sein Mandant ein sehr unreifer, junger Mann.

Richter Urs Wäckerlin glaubte dem nicht. Er verurteilte den heute 25-jährigen Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und unerlaubten Besitzes von kinderpornografischen Schriften zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten. Doch er setzte die Untersuchungshaft gegen Auflagen aus. Damit bleibt der Angeklagte vorerst frei.

Sexuelle Handlungen mit einer Person unter 14 Jahren sind in Deutschland grundsätzlich verboten. Der Verteidiger erklärte, sein Mandant und das Mädchen hätten sich Hals über Kopf verliebt: "Sie waren wie ein junges, verliebtes Pärchen."

Im Sommer 2013 hatte das Mädchen erst eine Beziehung mit dem jüngeren Bruder des Angeklagten. Die beiden trennten sich und der Ältere tröstete das Mädchen. Sie wurden ein Paar. Zunächst umarmten und küssten sie sich nur. Dem Verteidiger zufolge kam es aber nicht zu mehr.

Von Geschlechtsverkehr berichtete jedoch das Mädchen. "Wir haben miteinander geschlafen", sagte sie in der Vernehmung. Per Video war ihre Aussage im Gerichtssaal zu sehen. Sie gab an, der Angeklagte habe gewusst, wie alt sie war und dass ihnen intime Handlungen verboten waren. Schließlich habe ihre Mutter von allem erfahren und sie habe die Beziehung beendet. Der Mann habe danach gedroht, sie fertigzumachen. Entsprechende Chats und Nachrichten hat die Polizei sichergestellt. Der ermittelnde Kriminalbeamte sagte aus, dass der Angeklagte die intimen Handlungen mit dem Mädchen bei einer ersten kurzen Vernehmung einräumte. Er habe allerdings behauptet, er hätte das Mädchen wesentlich älter geschätzt.

Nur wenige Monate später - im November 2013 - soll der Mann eine damals 13-Jährige aus dem Landkreis Starnberg über Facebook angeschrieben haben. Dazu soll er eine weibliche Identität vorgetäuscht und dem Mädchen kinderpornografische Bilder geschickt haben. Die Schülerin zeigte dies an.

Die Kriminalpolizei wertete den Computer des Mädchens aus. So konnte sie dem Facebook-Profil vier E-Mail-Adressen zuordnen, eine davon war die des Angeklagten. Gleichzeitig stellten die Beamten in der Jugendvollzugsanstalt Berlin-Moabit einen Speicherstick mit kinderpornografischen Bildern des Mannes sicher. Dort war er damals in Haft.

Der Verteidiger bat um eine milde Strafe. Er argumentierte, dass jeder den Namen des Angeklagten für einen Facebook-Account verwendet haben könnte, der Stick könne von jemand anderem stammen. Die Staatsanwältin war überzeugt, dass der Mann schuldig ist. Sie hielt die Beweislage für erdrückend und forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und elf Monaten. Richter Urs Wäckerlin blieb im Urteil acht Monate darunter. Er sah keine Anzeichen, dass das Mädchen lüge. Ebenso hielt er die anderen Taten für erwiesen. Der Angeklagte muss sich nun zweimal wöchentlich bei der Polizei melden. Sonst riskiert er die sofortige Haft.

© SZ vom 24.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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