Wolfratshausen:Unzulässige Abfallentsorgung

In den vergangenen Tagen wurden in der Region Wolfratshausen Wurfzettel in Briefkästen verteilt mit dem Aufruf, die Sammlung einer "ungarischen Familie" zu unterstützen. In teils schlecht verständlichem Deutsch werden darin unterschiedliche Gerätschaften aufgelistet. Laut Landratsamt hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass von diesen Sammlern nur Gegenstände mitgenommen werden, die größtmöglichen Gewinn versprechen. Der Rest hingegen werde stehen gelassen oder illegal in der Landschaft entsorgt. Für diese Entsorgung habe dann der ursprüngliche Besitzer oder die Allgemeinheit aufzukommen. Nicht nur deshalb sei diese Aktion unzulässig, teilt das Landratsamt weiter mit. Zum einen seien derartige Sammlungen unter Darlegung der Entsorgungswege mindestens drei Monate vorher beim Landratsamt anzumelden. Zum anderen bestünden für gewisse Gegenstände, die als gefährlicher Abfall einzustufen sind, wie Altfahrzeuge, Elektroaltgeräte, oder Batterien, Überlassungspflichten an dafür zugelassene Einrichtungen. Oder es seien gesonderte Genehmigungen erforderlich, um eine ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung zu gewährleisten. Verstöße dagegen stellten eine Ordnungswidrigkeit oder Umweltstraftat dar. Auch wer für derartige Sammlungen unzulässigerweise Abfälle zur Abholung bereitstelle, müsse unter Umständen mit einem Bußgeldverfahren rechnen. Die Bürger werden daher aufgerufen, sich an dieser Sammlung nicht zu beteiligen. Hinweise und Rückfragen nimmt das Landratsamt unter Telefon 08041/505356 oder unter umwelt@lra-toelz.de entgegen.

© SZ vom 30.08.2018 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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