Wolfratshausen:Streit mit Traktor

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Landwirt soll Nachbarn angefahren haben - Freispruch

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Die Streitigkeiten zwischen einem 58-jährigen Landwirt und seinem 55-jährigen Nachbarn, einem Architekten aus dem Südlandkreis schwelen seit Jahren. Der Architekt hat den Landwirt mehrfach angezeigt. Nun trafen sich die beiden vor Gericht. Denn vor eineinhalb Jahren sollte der Landwirt den Architekten nach einer erneuten Auseinandersetzung mit dem Traktor angefahren haben. Der Mann will dadurch Hämatome an der Hüfte, am Oberschenkel und am Fuß erlitten haben. Einen Täter-Opfer-Ausgleich hatte er abgelehnt. Deshalb musste das Amtsgericht Wolfratshausen am Montag wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung verhandeln. Strafrichter Helmut Berger sprach den Angeklagten in diesen Punkten frei - verurteilte ihn aber wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis mit dem Traktor zu einer Geldstrafe.

Der Landwirt war im März 2015 mit dem Auto von der Polizei kontrolliert worden. Die Beamten stellten einen Blutalkoholgehalt von 2,49 Promille fest. Damit war er seinen Führerschein los. Trotzdem soll er weiter mit dem Traktor unterwegs gewesen sein, worauf ein anonymer Hinweisgeber die Polizei aufmerksam machte. Ein Beamter erwischte den Landwirt schließlich Ende Februar am Steuer seines Traktors. Wie der Polizist vor Gericht sagte, habe er beim Fahrer eine deutliche Alkoholfahne wahrgenommen. Doch ehe er das überprüfen konnte, sei der Mann weggelaufen. Der Landwirt gab die Fahrt zu.

Gleichzeitig bestritt er, seinen Nachbarn im September 2014 mit dem Traktor angefahren zu haben. Allerdings räumte er ein, das persönliche Verhältnis sei nicht gerade bestens. Die Auseinandersetzungen hätten vor rund 15 Jahren begonnen, als der Nachbar den Weg vor seinem Grundstück von der Kommune kaufen wollte und er dagegen ein Veto eingelegt habe. Seitdem provozierten sie sich gegenseitig. So fahre er extra öfter mit seinem Traktor über den Weg. Das habe er auch vor eineinhalb Jahren getan, bis sich der Nachbar vor dem Traktor stellte und den Angeklagten zum Anhalten zwang. Sie begannen zu streiten, deftige Schimpfworte fielen. Schließlich startete der Landwirt den Traktor. Daraufhin habe der Nachbar gerufen, er werde den Landwirt wegen Körperverletzung anzeigen und sei in seinem Haus verschwunden. Angefahren habe er den Mann nicht, sagte der Angeklagte. Der Nachbar bekräftigte das aber. Der Landwirt habe ihn touchiert. Am folgenden Tag ließ er sein Hämatom an der Hüfte in der Polizeiinspektion fotografieren. Der Architekt sagte, er habe keine Chance gesehen, sich zu verständigen. Als er den Landwirt wegen eines Schwarzbaus anzeigt habe, sei der Streit eskaliert.

Der Sachverständige wollte nicht ausschließen, dass die Verletzungen von dem Traktor stammten. Sie könnten aber ebenso gut durch einen Stoß an der Türklinke oder an der Tischkante entstanden sein. Die Staatsanwältin hielt den Landwirt für schuldig. Sie forderte eine Bewährungsstrafe von acht Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Richter Berger fehlten objektive Zeugen. Er sprach den Mann vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung und Nötigung frei und verurteilte ihn wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 1800 Euro.

© SZ vom 31.05.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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