Aus dem Amtsgericht Wolfratshausen I:Übergriff in der Fahrstunde

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Ein Lehrer aus dem Oberland wird verurteilt, weil er eine Führerschein-Aspirantin sexuell belästigt haben soll

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Als Fahrlehrer ist der Angeklagte sehr erfahren: Mehr als zwei Jahrzehnte ist der Mann aus dem Oberland schon in seinem Beruf tätig. Daher habe er sofort gewusst, dass er mit seiner unsicheren und zurückhaltenden damals 21-jährige Fahrschülerin nur ruhig und mit "Samthandschuhen" haben umgehen können. So schildert es der Mann vor dem Wolfratshauser Amtsgericht. Doch auf einer Unterrichtsfahrt im Juli 2018 soll sich der Fahrlehrer äußerst rüde verhalten haben. Die junge Frau wirft ihm vor, dass er sie gegen ihren Willen geküsst, die Hand auf ihren Oberschenkel gelegt hat. Dafür wurde er jetzt vor dem Amtsgericht wegen sexueller Belästigung zu einer Geldstrafe von 6300 Euro - 70 Tagessätze á 90 Euro - verurteilt. Der Fahrlehrer selbst stritt die Vorwürfe ab.

Während einer Fahrstunde waren der Angeklagte und die junge Frau am 11. Juli 2018 nachmittags in einem Wohngebiet unterwegs. Nach einem Fahrfehler begann die Kinderpflegerin zu weinen und stoppte das Auto am Straßenrand.

Über das Folgende gehen die Schilderungen der beiden auseinander. Wie die Frau berichtet, sei sie überhaupt nur in Tränen ausgebrochen, weil sie der Fahrlehrer zum wiederholten Male nach einem Fehler lautstark beschimpft habe. "Ich bin sehr sensibel, wenn mich eine fremde Person einfach anschnauzt", erklärte sie. Der Fahrlehrer habe gesagt, dass sie sich beruhigen solle und er sie zum Trost umarmen wolle. Schließlich habe der Mann seine Hand auf ihren Oberschenkel gelegt und sie auf den Mund geküsst. "Ich war einfach nur total sprachlos", beschreibt die Frau ihre Reaktion. Wie in Schockstarre habe sie sich gefühlt. Fünf Minuten habe sie noch eine Zigarette vor dem Auto geraucht und sei dann nach Hause gefahren. Danach hat sie nie wieder Fahrstunden genommen, bis heute hat sie keinen Führerschein.

Der Angeklagte spricht hingegen davon, nie laut und aggressiv geworden zu sein, auch habe er seine Hand nur leicht auf ihre Schulter gelegt. Sie weiter berührt und geküsst zu haben, streitet er ab.

Zum damaligen Zeitpunkt ließ sich die junge Frau wegen psychischer Probleme behandeln. Ihrer Mutter verschwieg sie zunächst den Vorfall, erzählte erst ein paar Tage später ihrer Therapeutin davon. "Ich habe ihr geraten, das anzuzeigen", schildert die Diplom-Psychologin. Vor ihr hatte die junge Frau behauptet, dass ihr der Fahrlehrer zwischen die Beine gegriffen habe. Davon sprach sie in der Verhandlung zwei Jahre später nicht mehr. Auch von einem in der Aussage vor der Polizei erwähnten Kuss am Hals war nicht mehr die Rede.

Auf diese unterschiedlichen Darstellungen verwies der Verteidiger des Fahrlehrers. Die Aussage sei nicht konstant genug, um seinen Mandanten tragfähig zu verurteilen. "Wir haben eine nicht untypische Aussage-gegen-Aussage-Situation", erklärte er. Sein Mandant sei deshalb freizusprechen. Für den Staatsanwalt und den Richter waren die Kernaussagen der Frau indes übereinstimmend. Deshalb hielten sie den Fahrlehrer für schuldig.

"Es kommt zu einem Übergriff, der strafrechtlich geahndet werden muss", sagte Richter Helmut Berger. Die Frau habe wie oft in solchen Situationen ganz irrational reagiert, als sie nach dem Vorfall noch zum Rauchen ausgestiegen und dann nach Hause gefahren sei. Trotzdem mache sie einen glaubwürdigen Eindruck. Dass der Fahrlehrer sein Vertrauens- und Ausbildungsverhältnis missbraucht habe, sei strafverschärfend. Nur weil der Tatzeitpunkt so lange zurückliege, könne es bei 70 Tagessätzen Geldstrafe wie im Strafbefehl bleiben. Sonst hätte er mindestens 90 Tagessätze ausgesprochen, sagte der Richter. Damit wäre der Angeklagte vorbestraft gewesen.

© SZ vom 01.07.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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