Wolfratshausen:Schwarze Kasse für die Motivation

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Ehemaliger Filialleiter erhält Geldstrafe wegen Untreue. Er hatte Firmengeld für Ausflüge unterschlagen

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Für die Mitarbeiter gemeinsame Freizeitaktivitäten zu bezahlen, hatten die Vorgesetzten abgelehnt. Das wollte der heute 37-jährige frühere Filialleiter eines Elektrogroßhandels im Nordlandkreis nicht akzeptieren. Er legte eine schwarze Kasse in Höhe von 667 Euro aus Firmengeldern für einen Ausflug mit dem Team an. Als das durch ein anonymes Schreiben heraus kam, wurde er fristlos entlassen und angezeigt.

Am Montag musste sich der Mann daher wegen Untreue in mehreren Fällen vor dem Wolfratshauser Amtsgericht verantworten. Er wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 90 Tagessätzen zu 50 Euro, insgesamt 4500 Euro, verurteilt. Doch er zeigte sich kaum einsichtig: "Ich habe das nicht für mich gemacht. Ich habe das als gut fürs Team-Building gesehen", erklärte er.

Zur Rechtfertigung holte der Angeklagte weit aus - bis zu einen Rafting-Ausflug mit dem Firmenteam nach Tirol im Jahr 2012. "Den habe ich aus eigener Tasche gezahlt", schilderte er. Das habe 700 Euro gekostet. "Meine Mitarbeiter haben mich gefragt, ob wir nicht noch einmal so etwas machen können."

Auf die Idee, Firmengelder einfach zu diesem Zweck beiseite zu schaffen, war der Mann im Februar 2016 gekommen. Damals sei er mit Mitarbeitern zum Go-Kart-Fahren gegangen. Jeder habe selbst dafür gezahlt. Spontan habe er die Rechnung in Höhe von 467 Euro zusätzlich bei der Firma eingereicht. Das ausbezahlte Geld kam in ein Kuvert im Tresor. Später stockte er den Betrag um 200 Euro auf. Ein Kunde hatte dem Elektrohandel einen ausrangierten Hubwagen überlassen. Denn hatte der Angeklagte von einem Auszubildenden über Ebay verkaufen lassen.

Schließlich kam eine gemeinsame Freizeitveranstaltung nicht zustande. Wie der Mann einräumte, habe er dann das Geld für die Firma ausgegeben. Ein Leuchtband für das Lager, Streusalz oder Döner-Essen für die Mitarbeiter seien davon bezahlt worden.

Nach den anonymen Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten hatte der 36-jährige Firmen-Regionalleiter das Lager kontrolliert. Darin fehlten Leuchten, ein Heizstrahler und ein Warmwasserboiler. Erst danach zahlte der Angeklagte die Leuchten und drei Wochen später den Warmwasserboiler. Vom Heizstrahler wisse er nichts. "Das kann auch ein Zuckerl für einen Kunden gewesen sein", sagte er.

Die Anklage wegen der Leuchten und des Heizstrahlers wurde fallengelassen. Für die Staatsanwältin war der Angeklagte in drei Fällen der gewerbsmäßigen Untreue schuldig. Er habe seine Vertrauensposition ausgenutzt, sagte sie. Bestellte Waren seien sofort oder innerhalb der üblichen 30-Tagesfrist zahlen. "Es fehlt Ihnen an Unrechtsbewusstsein." Sie forderte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten plus eine Geldauflage von 4000 Euro. Der Verteidiger betonte, dass sein Mandant viele Jahre als Filialleiter ohne Beanstandungen tätig gewesen sei. "Eigeninteresse stand nicht im Vordergrund." Amtstrichter Helmut Berger konnte nicht verstehen, warum der Filialleiter eine schwarze Kasse angelegt hatte. "Was soll das? Was ist das für ein Gebaren?", fragte er. Anhaltspunkte, dass dieser gewerbsmäßig gehandelt habe, sprich sich dauerhaften Gewinn verschaffen wollte, sehe er nicht. Berger beließ es bei einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen. Damit ist der Angeklagte nicht vorbestraft. "Wir wollen nicht zerstören, was Sie jetzt beruflich machen", erläuterte Berger.

© SZ vom 08.11.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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