Wolfratshausen:Nicht befangen

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Der Missbrauchsprozess neigt sich dem Ende

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Im Prozess um die Missbrauchsvorwürfe eines Mädchens gegen ihren 33-jährigen Onkel hat das Amtsgericht Wolfratshausen den Antrag auf Ablehnung der Gutachterin zurückgewiesen. Die Verteidiger hatten ihren Antrag unter anderem mit dem engen Verhältnis von Staatsanwalt, Gutachterin und Nebenklagevertreterin begründet. So gaben sie an, dass sich alle drei in der Mittagspause unterhalten hatten. Richter Urs Wäckerlin wies den Antrag am Dienstag als unbegründet zurück. Er sagte, dass sich daraus noch nicht auf eine Naheverhältnis schließen lasse. Auch dass die Nebenklagevertreterin während der Ausführungen der Gutachterin laut Verteidigern gelächelt habe, ließ er als Argument nicht gelten. Die Plädoyers wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehalten.

Der Onkel soll das heute zwölfjährige Mädchen zwischen 2012 und 2014 mehrmals angefasst und ihm Videos gezeigt haben. Die Sachverständige für forensische Psychologie hatte die Schilderungen der Nichte in hohem Maße als glaubhaft eingestuft. Schon an den bisherigen Verhandlungstagen zweifelten die Verteidiger dies an. Es ging auch darum, ob die inzwischen von ihrem Ehemann geschiedene Mutter ihre Tochter beeinflusst haben könnte.

Nun legten die Verteidiger eine nur wenige Tage alte Whatsapp-Nachricht der Mutter an ihren früheren Ehemann vor. Darin werfe die Frau dem Mann vor, seine zweite, jüngere Tochter sexuell missbraucht zu haben, argumentierten die Verteidiger. Sie schlossen daraus, dass die Mutter ihrer Tochter den Missbrauch durch den Onkel suggeriert haben könne. Deshalb beantragten sie, den Vater des Mädchens als Zeugen anzuhören, was das Gericht jedoch ablehnte.

Weiterhin hatte eine Freundin eines Bruders des Kindsvaters, das Mädchen belastet, gelogen zu haben. Ihrer Darstellung hatte es einmal behauptet, dass ihre Tochter einem Cousin nahe gekommen sei. Die Behauptung habe sich nachher als unwahr herausgestellt. Trotz dieser Aussage und der Whatsapp-Nachricht blieb die Sachverständige dabei: Die Aussagen des Mädchens seien glaubhaft, erklärte sie. Griffige Motive für Falschaussagen könne sie nicht finden. Staatsanwalt und Verteidiger hielten ihre Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Urteil folgt im Februar.

© SZ vom 03.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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