Wolfratshausen:Kostspielige Küchenhilfe

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Ein Gastwirt beschäftigt einen Hilfsarbeiter - doch der hat keine Aufenthaltserlaubnis. Vor Gericht wird das teuer

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Unumwunden gibt der Geschäftsführer eines Gastronomieunternehmens zu, einen Fehler gemacht zu haben. Der 46-jährige Mann aus dem Landkreis betreibt gemeinsam mit drei weiteren Geschäftsführern Szenelokale und eine Disco in München. 14 Monate lang hatte er in einem der Betriebe einen nigerianischen Medizinstudenten als Spüler und Aushilfe beschäftigt. Doch in dieser Zeit hatte der Mitarbeiter keine Aufenthaltserlaubnis mehr in Deutschland. Dafür ist der Angeklagte vor dem Amtsgericht München wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt am Montag zu einer Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt worden.

Damit hat Richter Helmut Berger das Strafmaß von 180 auf nur mehr 90 Tagessätze halbiert. Gegen die Höhe der ursprünglichen Geldstrafe hatte der Gastronom Einspruch eingelegt. Denn damit wäre er vorbestraft gewesen - was ihm nun erspart bleibt. Bei einer hohen Strafe drohen dem Angeklagten Existenzsorgen. Er muss eine Zuverlässigkeitsprüfung bestehen, um gastronomisch weiter aktiv sein zu können.

Niemals wolle er etwas abstreiten, sagt der Angeklagte vor Gericht. "Ich bin eine ehrliche Haut." Sein Fehler tue ihm leid. Doch der Medizinstudent habe immer eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt. Dass der Mann in der Zeit von Juni 2016 bis Ende Juli 2017 keine Aufenthaltserlaubnis mehr beantragt hatte, sei nicht aufgefallen. "Wir sind aus allen Wolken gefallen, wie das passieren konnte."

Aufgefallen war die Angelegenheit, weil der Zoll ermittelt hatte. Warum der Medizinstudent einfach keine Aufenthaltserlaubnis mehr beantragt hatte, konnte auch ein damit befasster Verwaltungsbeamter der Stadt München nicht klären.

In seinem Unternehmen räumt der Angeklagte Schwierigkeiten mit den Dokumentationspflichten nach Einführung des Mindestlohngesetzes ein. Insgesamt seien dort 85 bis 90 Mitarbeiter in ganz unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen angestellt. Ursprünglich seien die Daten für alle Mitarbeiter noch mit der Hand in Listen eingetragen, anschließend in Excel-Tabellen am Computer übertragen worden. Wo früher noch Klebezettel verwendet wurden, sei jetzt alles digitalisiert.

Die Staatsanwältin blieb hart. Sie hielt im Plädoyer das ursprüngliche Strafmaß von 14 400 Euro aufrecht. Für seinen Mandanten forderte der Verteidiger ein milderes Urteil. Der Angeklagte stehe zu seinen Fehlern und habe Maßnahmen ergriffen, um diese künftig zu vermeiden. Durch die unerlaubte Beschäftigung habe er keinen Vorteil gehabt.

© SZ vom 07.05.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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