Wolfratshausen:Keine Tempodrosselung in der Schießstättstraße

Eine Tempo 30-Zone an der Schießstättstraße, wie sie die Stadt im Rahmen des Lärmaktionsplanes realisieren wollte, kommt nicht infrage. Wie Bürgermeister Klaus Heilinglechner (BVW) am Mittwoch im Bauausschuss erklärte, habe die Stadt dem Landratsamt den Entwurf einer entsprechenden Anordnung vorgelegt, zur Weiterleitung an die Regierung von Oberbayern. Das Landratsamt habe nun mitgeteilt, dass eine Geschwindigkeitsbeschränkung dort zwar im "pflichtgemäßen Ermessen der Stadt" stehe. Dabei müssten jedoch "alle erheblichen Belange" für und gegen die Tempo 30-Zone gewichtet werden: Lärmschutz, Straßenverkehr und Verkehrsteilnehmer. Auch sei der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu wahren. Demnach sei allenfalls eine Geschwindigkeitsbeschränkung in der Nacht in Kombination mit einer Fahrbahnsanierung erforderlich. Zum gleichen Ergebnis komme auch die Regierung von Oberbayern.

Die Stadt hatte darauf gesetzt, dass mit der 30er-Zone auf der Schießstättstraße die Immissionen an mehr Orten reduziert würden als bei einer Straßensanierung. Der Rechtsanwalt, der mit der Anordnung beauftragt wurde, soll nun das weitere Vorgehen klären. Wegen der negativen Stellungnahme sei davon auszugehen, dass die Regierung auch dem derzeitigen Lärmaktionsplan nicht zustimme. Auch den soll der Fachanwalt nun prüfen. Die Ergebnisse werden laut Heilinglechner "zeitnah im Stadtrat vorgestellt".

© SZ vom 11.11.2016 / aip - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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