Wolfratshausen:Keine Hinweise auf Drogenhandel

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Unglaubwürdiger Zeuge: Gericht spricht junges Ehepaar frei

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Die abgehörten Telefongespräche eines 31-jährigen Mannes und seine Angaben vor der Polizei führten die Staatsanwaltschaft auf die Spur eines Ehepaares aus dem Nordlandkreis. Der 26-Jährige und seine 24-jährige Frau sollen um die Jahreswende 2013/2014 schwunghaft mit Marihuana und Kokain gehandelt haben. Die Polizei durchsuchte die Wohnung des Paares, fand aber keine Hinweise auf Drogenhandel. Als Beweismittel blieben nur die Zeugenaussage des 31-jährigen Mannes und sein abgehörtes Handy. Das reichte dem Amtsgericht Wolfratshausen nicht für eine Verurteilung. Zu unglaubwürdig erschien der Zeuge, der selbst mit Drogen gehandelt haben soll. Die Erkenntnisse der Handyüberwachung konnten nicht verwertet werden. Das Gericht sprach das Ehepaar am Montag frei.

Sie sollten 200 Gramm Marihuana in ihrer Wohnung aufbewahrt haben. Der Ehemann soll von dem 31-jährigen Gebäudereiniger zwei Gramm Kokain vor dem 13. Dezember 2013 gekauft, seine Frau ihm zwei Gramm Marihuana für 30 Euro verkauft haben. Vor Gericht schwieg das Ehepaar. Wie der ermittelnde Polizeibeamte schilderte, sei das Telefon des Zeugen von Mitte Januar 2014 an vier bis fünf Wochen lang überwacht worden. Die Polizei habe Gespräche des Zeugen mit dem Angeklagten ausgewertet. Darin sei der Verkauf der zwei Gramm Marihuana erwähnt worden.

Schließlich nahm die Polizei den 31-Jährigen fest, der die Eheleute belastete. Der Beamte sagte, sie hätten dessen Angaben zufolge schwunghaft mit Betäubungsmitteln gehandelt. Die beiden sollen ihm gesagt haben, 200 Gramm Marihuana in ihrer Wohnung zu besitzen. In einer zweiten Vernehmung habe der Mann seine Aussagen relativiert und nur noch den Verkauf des Kokains an den Angeklagten bestätigt. Vor Gericht schwieg der 31-Jährige, anders als unlängst vor dem Amtsgericht. Damals hatte er einen anderen wegen Drogengeschäften belastet. Nun widerrief er diese Vorwürfe. Die Begründung: Er sei zugedröhnt gewesen und habe den anderen reingezogen, weil er sauer gewesen sei.

Selbst der Staatsanwalt zweifelte an der Glaubwürdigkeit des Zeugen. Für den Drogenhandel gebe es keine handfesten Hinweise. Das Protokoll der Telefonüberwachung dürfe nicht als Beweis verwertet werden. Die Menge des womöglich erworbenen Marihuanas sei gering. Der Rechtsanwalt der Angeklagten lobte den Mut des Staatsanwalts, auf Freispruch zu plädieren. Das erlebe er vor Gericht oft anders. Richter Helmut Berger sprach das Ehepaar frei. Für ihn war der Sachverhalt nicht zu rekonstruieren.

© SZ vom 12.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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