Wolfratshausen:Golfplatz-Pächter scheitert mit Klage

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Josef Hingerl, Golfplatzbetreiber am Bergkramerhof, darf keine Pflanzenschutzmittel auf seiner Anlage außerhalb des Wasserschutzgebiets einsetzen. Die Zweite Kammer am Verwaltungsgericht München hat seine Klage gegen das vom Tölzer Landratsamt ausgesprochene Verbot abgewiesen. Das bestätigte ein Gerichts-Pressesprecher am Mittwoch. Hingerl kann allerdings beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen, zur Berufung zugelassen zu werden, was er nach eigener Aussage auch tun will.

Die Situation klingt paradox: Der Golfplatz-Pächter setzt eigenen Angaben nach seit Jahren ohnehin keine Pflanzenschutzmittel mehr im Wasserschutzgebiet - es umfasst große Teile der Anlage - und auch außerhalb ein, was nach Auffassung der Behörden sogar stimmt. Doch das grundsätzliche Recht, Pflanzenschutzmittel außerhalb des Schutzgebietes anzuwenden, wollte er sich nicht nehmen lassen. Seine Begründung: Das Verbot sei wertmindernd etwa bei einem möglichen Weiterverkauf.

Das Landratsamt hatte das Verbot verhängt, weil seit Anfang 2013 wiederholt Keime und Spuren von Pflanzenschutzmitteln in Schächten auf der Golfanlage gefunden wurden. Seit damals gingen die Konzentrationen der Mittel aber deutlich zurück. Nur einmal fanden sich noch zusätzlich zwei Herbizide, die nach Ansicht der Behörden vom Golfplatz kommen könnten. Hingerl schließt das aus und kündigt an, einen Gutachter engagieren zu wollen, um das nachzuweisen.

© SZ vom 16.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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