Wolfratshausen:Gescheiterter Gutsherr

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Bauausschuss lehnt Büros für nicht existierenden Golfplatz ab

Von Matthias Köpf, Wolfratshausen

Der Bergkramerhof oberhalb von Wolfratshausen ist zwar seit vielen Jahren kein landwirtschaftliches Gut mehr, sondern eine Golfanlage, doch deswegen muss es noch lange nicht falsch sein, den Grundeigentümer Helmut Danhuber als Gutsherrn zu bezeichnen. Danhuber macht sich gern seine eigenen Pläne, und die Mehrheiten in den Wolfratshauser Stadträten hatten bisher wenig dagegen. So ist im städtischen Flächennutzungsplan seit 2011 neben dem existierenden Golfplatz Bergkramerhof mit seinen 18 Löchern ein weiterer Golfplatz mit neun Löchern eingezeichnet. Diesen Platz gibt es zwar nicht wirklich, aber vier Betriebswohnungen dafür im ehemaligen Stall des mittendrin gelegenen Sonnenhofs haben die Räte im Jahr 2013 trotzdem schon mal gebilligt.

Das Landratsamt als entscheidende Behörde hingegen will die Betriebswohnungen im planerischen Außenbereich nicht genehmigen - unter anderem, weil ihm die Zufahrt zu einem Betrieb mit Wohnungen am Sonnenhof nicht ausreichend scheint und sich auch keiner so recht daran erinnern kann, wer eigentlich den schmalen Ernst-Wiechert-Weg damals teilweise über die Grundstücke der beiden Nachbarsfamilien asphaltiert hat, deren Anwesen eine Art Enklave in Danhubers weiten Fluren bilden.

In dieser Situation ließ Danhuber nun bei der Stadt anfragen, ob man aus den erfolglos beantragten vier Betriebswohnungen in dem Stall nicht "4 gewerbliche Einheiten (Büros)" machen könne. Die vorhandenen Feldwege als Erschließung seien jedenfalls befahrbar und breit genug, hatte das städtischen Bauamt dazu ermittelt. Doch inzwischen wollen die Räte im Bauausschuss davon und von irgendwelchen Umbauten am Sonnenhof nichts mehr wissen und lehnten die Anfrage einstimmig ab. Ein von Danhuber ebenfalls beantragter Carport für ein etwas oberhalb gelegenes Wohnhaus scheiterte mit vier zu sechs Stimmen. SPD und Grüne folgten diesmal der CSU, die Neubauten abseits der Siedlungen wegen einer befürchteten Präzedenzwirkung auf ähnliche Fälle derzeit grundsätzlich ablehnt.

© SZ vom 20.04.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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