Wolfratshausen:Fünf Stockwerke, Flachdach

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Der Wolfratshauser Bauausschuss verlangt eine Neuplanung des Knödler-Hauses

Von Claudia Koestler, Wolfratshausen

Der Abriss des ehemaligen Foto-Knödler-Hauses an der Sauerlacher Straße 24 und die Frage, ob und was für ein Gebäude auf dem Areal dafür neu gebaut werden soll, treibt die Mitglieder des Wolfratshauser Grundstücks-, Bau- und Umweltausschuss um. Einen ersten Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienhauses lehnten die Ausschussmitglieder am Mittwoch unisono ab, weil er sich an der ortsbildprägenden Stelle nicht ausreichend eingefügt hätte.

Die Wolfratshauser Wohnungsbaufirma Leitner, die das historische Gebäude aus dem Jahr 1862 gekauft hat und derzeit abreißt, plant auf diesem sowie dem angrenzenden Grundstück (Hausnummer 22) den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage. Doch die Mitglieder verweigerten die Zustimmung trotz der Maßgabe, im Erdgeschoss eine gewerbliche Nutzung einzurichten, dass Nutzungsmaße bei Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl eingehalten werden und die Dach- und Fassadengestaltung dem angrenzenden Baudenkmal Rechnung trägt. Diese Anforderungen gingen den Mitgliedern des Bauausschusses nicht weit genug. Der Bauwerber soll nun eine neue Planung vorlegen, in der sich das Gebäude in Maß und Art der Umgebung anpasst, also den Vorgaben des Paragrafen 34 entspricht.

Für den Vorbescheid hatte der Antragssteller einen Baukörper geplant, der entlang der Sauerlacher Straße verschiedene Höhen aufweisen würde. Der westliche Gebäudeteil hätte maximal fünf Geschosse, der östliche Gebäudeteil maximal drei. Der Baukörper war jeweils mit einem Staffelgeschoss geplant, die maximale Gebäudehöhe betrug 14,75 Meter. Des Weiteren war ein Flachdach mit extensiver Begrünung vorgesehen. Weil für das Baugrundstück kein rechtsverbindlicher Bebauungsplan besteht, greift der Paragraf 34 des Baugesetzbuches: Bauvorhaben sollen sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche in die Eigenart der näheren Umgebung anpassen. Das aber sahen alle Mitglieder des Wolfratshauser Bauausschusses in der Planung als nicht gegeben an.

Um an dem Dreh- und Angelpunkt Wolfratshausens eine - auch optisch - verträgliche Neubebauung zu schaffen, stehen der Stadt zwei Instrumente zur Verfügung: Sie kann einen bereits bestehenden Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan weiterverfolgen. Das aber würde zwingend mit einer Veränderungssperre einhergehen. Sorgen hatten die Gremiumsvertreter allerdings vor einem Abrissstopp, so dass die derzeitige Ansicht auf unabsehbare Zeit stehen bliebe. Auch, weil der Status quo untragbar sei, warnte Fritz Schnaller (SPD) vor der Veränderungssperre zum jetzigen Zeitpunkt. Wenn der Teilabriss Jahre sichtbar bliebe, sei das "peinlich für Wolfratshausen", sagte er. Eine Chance, dass es zügig voran gehe, sollte deshalb genutzt werden. Renate Tilke (CSU) sah es anders: "Das fällt doch nicht auf die Stadt, sondern auf den Bauherren zurück, wenn das Abrisshaus länger steht", sagte sie. "Wir dürfen uns deshalb in unseren Entscheidungen keinen Druck machen lassen, auch wenn es eine schauderhafte Bauruine darstellt." Letztlich verständigten sich die Mitglieder darauf, einen neuen Plan sehen zu wollen. Sollte dieser erneut nicht genehmigungsfähig sein, bleibt noch immer die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Veränderungssperre.

© SZ vom 10.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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