Wolfratshausen:Faschingsparty endet mit Faustschlag

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Nach Nasenbeinbruch: 21-Jähriger wird wegen Körperverletzung verurteilt

Von Konstantin Kaip, Wolfratshausen

Faschingspartys beginnen meist recht fröhlich, können aber auch schnell einen wenig lustigen Ausgang nehmen. Für einen 18-Jährigen aus Schlehdorf jedenfalls fand am 31. Januar vergangenen Jahres eine anfangs vergnügliche Faschingsfeier in Kochel am See ein jähes Ende, als ihm ein damals 20-Jähriger mit einem Faustschlag ins Gesicht die Nase brach und er ins Krankenhaus musste. Ein knappes Jahr nach der Tat wurde der Schläger am Dienstag in Wolfratshausen wegen vorsätzlicher Körperverletzung verurteilt. Vor dem Amtsgericht musste sich auch sein gleichaltriger Bekannter verantworten, der einen Freund des Opfers im Zuge der Rangelei in den Schwitzkasten genommen hatte.

Den Hergang der Rauferei ließ Richter Urs Wäckerlin am zweiten Verhandlungstag noch einmal von den Beteiligten und einer Zeugin rekonstruieren: Demnach begann alles mit einer Auseinandersetzung um das Kostüm des damals 17-jährigen Opfers. Er sei als Polizist verkleidet gewesen, mit einem Kinderpolizeihelm auf dem Kopf, erklärte der 18-Jährige im Zeugenstand. Auf die Feier im Gasthof sei er mit Freunden gekommen. "Wir wollten ganz normal Fasching machen." An der Bar habe er sich neben den 21-jährigen Metzger, den er flüchtig kannte, auf eine Bank gesetzt. Dieser habe dann angefangen, ihm auf den Helm zu klopfen und auch nach mehrfachen Bitten nicht damit aufgehört.

Daraufhin, so berichteten der Geschädigte und zwei Zeugen, habe er den Störenfried beschimpft, worauf dieser ihm erst mit dem Ellbogen und schließlich mit der Faust ins Gesicht geschlagen habe, sodass er zu Boden ging. Ein Freund, der neben ihm saß, wollte ihm zu Hilfe eilen, wurde jedoch von dem mitangeklagten Freund des Täters daran gehindert, der ihn einige Sekunden klang im so genannten Schwitzkasten festhielt.

Weil der 21-jährige Metzgermeister zumindest einen gezielten Faustschlag einräumte, hatte der Richter keinen Zweifel daran, dass es sich um vorsätzliche Körperverletzung gehandelt hat, zumal sich der 18-Jährige bei der Schlägerei eine Nasenbeinfraktur zuzog, die er später in einer Klinik operativ korrigieren ließ, was ihm einen einwöchigen Dienstausfall bescherte. Weil der Angeklagte jedoch geständig war, keine Vorstrafen hat, sich außerdem bei dem Opfer entschuldigte und 700 Euro Schmerzensgeld zahlte, folgte Wäckerlin schließlich dem Vorschlag der Jugendgerichtshelferin und verhängte nur eine Geldstrafe in Höhe von 600 Euro.

Auch den zweiten Angeklagten verurteilte der Richter am Ende wegen vorsätzlicher Körperverletzung, auch wenn sich der von ihm Festgehaltene im Zeugenstand nicht an Schmerzen erinnerte. Dieser aber sei an einer "berechtigten Nothilfe" behindert worden, fand Wäckerlin und verhängte 100 Euro Geldstrafe. Weil er zum Tatzeitpunkt einen Blutalkoholwert von 1,5 Promille hatte, muss der 21-Jährige zudem zu einem Beratungsgespräch bei der Suchthilfe. Getrunken hatten an dem Abend der Tat übrigens alle Beteiligten. "Bei solchen Angelegenheiten ist immer Alkohol im Spiel", sagte Richter Wäckerlin. "Was mich zu dem Schluss verleitet, dass das im nüchternen Zustand nicht passiert wäre."

© SZ vom 23.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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