Wolfratshausen/Eurasburg:Hans Urban lehnt Strafbefehl ab

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Gutachten soll Unschuld des Landtagsabgeordneten beweisen

Die Auseinandersetzung um den Unfall mit einem Google-Auto auf dem Hof des Grünen-Landtagsabgeordneten Hans Urban geht in die nächste Runde: Mit Schreiben vom 23. Juli hat Urban Einspruch gegen einen Strafbefehl eingereicht, den das Amtsgericht Wolfratshausen wegen ihn wegen falscher Verdächtigung erlassen hat. Urban hat nun eine biomechanische Analyse der Videoaufnahmen beantragt. Das Gutachten soll klären, ob der Landespolitiker tatsächlich wie behauptet von dem Google-Auto angefahren worden ist und ob die Berührungen ausgereicht haben, um ihn zu Fall zu bringen.

Hintergrund des Verfahrens ist ein Vorfall vom vergangenen Oktober. Über Urbans Hof im Eurasburger Ortsteil Oberherrnhausen war damals ein Kameraauto gefahren, um für den Kartendienst Google Maps Aufnahmen zu machen. Weil die Wege auf dem landwirtschaftlichen Gelände privat sind, hatte sich Urban dem Fahrzeug in den Weg gestellt. Bei dem darauffolgenden Streit soll der Google-Fahrer Urban mehrfach angefahren haben. Der Landtagsabgeordnete hatte deshalb Anzeige wegen Körperverletzung gestellt.

Der Münchner Staatsanwaltschaft kamen im Lauf der Ermittlungen allerdings Zweifel, ob die Berührungen ausgereicht haben, um Urban wirklich umzuschmeißen. Die Rechtsbehörde ermittelte deshalb auch gegen Urban selbst wegen Vortäuschens einer Straftat und beantragte schließlich eine Geldstrafe in Höhe von 10 500 Euro. Als Beweismittel dienten dabei im Wesentlichen zwei Videos, auf denen der Vorfall zu sehen ist - der Mitschnitt des Kamerawagens und ein Handyvideo, das der Google-Fahrer aufgezeichnet hat.

Ein Sachverständiger soll sich die beiden Videos nun noch einmal genau anschauen. Wann das Gutachten fertig ist, ist derzeit noch unklar. Laut dem Amtsgericht Wolfratshausen könne man folglich auch noch nicht sagen, wann der Fall vor Gericht verhandelt wird.

© SZ vom 28.07.2020 / zif - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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