Wolfratshausen:Denkmalamt rät zur Klage

Lesezeit: 2 min

Der Widerstand gegen Abriss des ehemaligen Krankenhauses wächst. Das Rathaus hält dennoch an seinen Plänen fest - und plant sogar den nächsten Schritt.

Matthias Köpf

Die Diskussion über den Abriss des alten Wolfratshauser Krankenhauses an der Sauerlacher Straße spitzt sich zu. Während das Landesamt für Denkmalpflege die Schutzwürdigkeit des Biedermeier-Baus bekräftigt, Zweifel am der Gültigkeit des einschlägigen Bebauungsplans äußert und sogar Rechtsmittel dagegen vorschlägt, ist die Stadt weiterhin entschlossen, das Haus abreißen zu lassen und das Grundstück zu verkaufen. Am 9. Mai soll der Bauausschuss hinter verschlossenen Türen die eingegangenen Angebote bewerten.

Das Grundstück, auf dem das alte Krankenhaus steht, gilt wegen seines hohen Baurechts als sehr wertvoll. (Foto: Hartmut Pöstges)

Die Angebotfrist für das Areal, für das die Stadt schon vor vielen Jahren ein großes Baurecht mit fünf Vollgeschossen geschaffen hat, ist vor einigen Tagen abgelaufen. Zu Zahl und Inhalt der eingegangenen Angebote hält man sich im Rathaus bedeckt, es lägen jedoch mehrere Offerten vor, über die der Bauausschuss demnächst in nicht öffentlicher Sitzung beraten werde.

Der Abriss des Hauses und das hohe Baurecht, das die Fläche so wertvoll und damit für die Stadt so einträglich macht, sind im städtischen Bebauungsplan 19a festgeschrieben, der in den 1970er Jahren ausgearbeitet wurde und 1983 in Kraft getreten ist. In einer aktuellen Stellungnahme erhebt das Landesamt für Denkmalpflege ähnlich wie schon vor sechs Jahren deutliche Vorwürfe gegen die Stadt.

Diese könne nicht nachweisen, damals die Denkmalpfleger an dem Planverfahren in der vorgeschriebenen Form beteiligt zu haben. "Insofern ist nicht ersichtlich, auf welcher Grundlage die zum Erhalt des kulturellen Erbes verpflichtete Kommune in ihrer Planung die Zerstörung eines Baudenkmals festgeschrieben hat", heißt es weiter. "Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit" wäre aus Sicht der staatlichen Denkmalschützer naheliegend. Als Rechtsmittel böten sich eine Popularklage oder die Klage eines Anliegers gegen den Bebauungsplan an. Am aussichtsreichsten erscheine aber "das Einwirken der Bürger auf die politischen Repräsentanten der Stadt".

Genau das versucht der Historische Verein. Er sieht sich laut seiner Vorsitzenden Sybille Krafft von der "eindeutigen Stellungnahme" des Landesamts bestärkt. "Wir hoffen nicht, dass die rechtlichen Bedingungen dann vor Gericht überprüft werden müssen" formuliert vorsichtig drohend. Der Verein werde sein Anliegen nun noch einmal in einem Brief an die Stadträte und an Bürgermeister Helmut Forster (BVW) herantragen.

Forster hingegen beharrt auf den Abriss- und Verkaufsplänen. Er beruft sich auf einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 1999, in dem Formulierung "ist zu verwerten" keinen Spielraum lasse. Von Zweifeln am Bebauungsplan wisse er nichts. Laut Rathaus-Abteilungsleiterin Susanne Leonhard tun solche Zweifel ohnehin nichts zur Sache.

Als der Plan entstand, sei der amtliche Denkmalschutz erst im Aufbau gewesen und daher vielleicht nicht so beteiligt worden wie heute üblich. Unabhängig davon sei derzeit aber nur die Abrissgenehmigung maßgeblich, die das Landratsamt 2006 erteilt habe - und die bleibe gültig, sagt Leonhard. Klagen könnten dagegen nur die Verfahrensbeteiligten, also die Stadt gegen ihre erklärten Interessen oder das Landratsamt gegen den eigenen Bescheid.

Im Landratsamt ist seit 2011 Constanze Hagen für das Baurecht zuständig. Sie nennt die Art, wie der Bebauungsplan einst zustande kam, "wundersam" und "schon eher die Ausnahme". Offenbar habe sich der Kreis damals "nicht über die Planungshoheit der Kommune hinwegsetzen wollen". Einen Anlass, die Abrissgenehmigung zurückzuziehen, gebe es aus Sicht des Landratsamts aber nicht.

© SZ vom 28.04.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: