Wolfratshausen:Dealer muss in Haft

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Gericht sieht bei Vorbestraftem keine Anzeichen von Besserung

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Der Angeklagte hat schon mehrfach vor dem Amtsgericht Wolfratshausen gestanden, unter anderem wegen Körperverletzungsdelikten. Anfang 2014 überwachte die Polizei sein Telefon. Rund einen Monat später schlugen die Beamten zu. Sie hatten die Pläne des heute 21-Jährigen belauscht, mit einem Komplizen ein Restaurant zu überfallen, um seine Rauschgiftschulden zu bezahlen. Vor Gericht räumte der junge Mann ein, dreimal Kokain in Mengen zwischen zehn und 25 Gramm von einem Dealer im Landkreis Dachau gekauft zu haben. Einiges habe er in Wolfratshausen und Geretsried verkauft, das meiste selbst konsumiert Das Gericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.

Der Mann kaufte im Dezember 2013 zehn Gramm hochwertiges Kokaingemisch bei seinem Dealer. Weitere zweimal kaufte er bis Ende Januar 2014 ein, jeweils 15 und 25 Gramm, immer zum Preis von 100 Euro pro Gramm. Er verkaufte 13 Gramm in Wolfratshausen und Geretsried, den Rest konsumierte er selbst. Er erklärte, sich die Telefonnummer des Dealers im Landkreis Dachau von einem Bekannten besorgt zu haben. Sogar in der Pause einer Verhandlung am Wolfratshauser Amtsgericht rief er ihn an.

Der Gebäudereiniger gab an, das Kokain nur verkauft zu haben, um seine Einkäufe zu finanzieren. Er mischte teils Edelweißzucker unter, um das Rauschgift zu strecken. Für das Geschäft über 25 Gramm habe er das Geld nicht auftreiben können. Der Dealer setzte ihm mit Drohanrufen zu. Heute gebe es keinen Kontakt mehr.

Die Kriminalbeamten hatten das Handy eines Bekannten überwacht. Sie hörten mit, dass der Angeklagte diesem etwas besorgen solle. Auch von einer Lieferung aus Barcelona war die Rede. "Das war für uns der Hinweis auf ein größeres Geschäft", sagte der ermittelnde Beamte. Daraufhin überwachte die Polizei das Handy des Angeklagten. Als sie die Pläne für den Restaurantüberfall mithörten, nahmen sie den Angeklagten fest. Bei einer Durchsuchung fanden sie in dessen Zimmer ein verbotenes Butterfly-Messer.

Der junge Mann räumte die Geschäfte ein und nannte Namen von Beteiligten. In einer Verhandlung vor dem Wolfratshauser Amtsgericht im Oktober stritt der Angeklagte als Zeuge jedoch alles ab. Er erklärte, er habe einfach Angst vor seinem Dealer gehabt. Der sei damals ebenfalls Zeuge gewesen und habe sich auf die Zuschauerbank gesetzt. Der Angeklagte sagte, dass er mit der Drogenszene nichts mehr zu tun habe. 2014 sei er mehrere Monate lang bei seinen Großeltern im Ausland gewesen, um von allem loszukommen.

Er war im April des Vorjahres zu einer Jugendstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Eine vorherige Jugendstrafe war miteinbezogen worden. Der Anwalt hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt, hat diese jedoch inzwischen zurückgenommen.

Richter Urs Wäckerlin zitierte den Bericht des Bewährungshelfers. Der hatte ein düsteres Bild gezeichnet. So seien eine Suchtberatung und mehr vereinbart worden. Doch der Mann sei zu Terminen nicht erschienen und habe bloße "Lippenbekenntnisse" abgegeben. Ähnlich urteilte der Jugendgerichtshelfer.

Der Anwalt erklärte, sein Mandant habe bei der Aufklärung geholfen, zudem lägen die Taten länger zurück. Eine Strafe von 20 Monaten sei angemessen. Die Staatsanwältin bemängelte, der Angeklagte habe noch nicht einmal nachgewiesen, dass er drogenfrei sei, und forderte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Richter Wäckerlin blieb schließlich drei Monate darunter. Er verurteilte den Mann unter anderem wegen vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens und Besitzes von Betäubungsmitteln. Zwar kann das Gericht die Strafe mildern oder ganz von ihr absehen, wenn der Täter sein Wissen offenbart und so im Zusammenhang stehende Straftaten aufdeckt. Doch für den Amtsrichter lagen erhebliche Verbrechenstatbestände vor. Wäckerlin verwies auf die Möglichkeit, vor dem Landgericht Berufung einzulegen. Eventuell könne der Mann die nächste Instanz von einer Strafe unter zwei Jahren und einer Aussetzung zur Bewährung überzeugen. Dafür brauche es aber eine 180-Grad-Wende.

© SZ vom 27.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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