Wegen versäumter Fristen:Aufsichtsbeschwerde gegen Elke Zehetner

Lesezeit: 1 min

Die Stadtratsfraktionen Bürger für Penzberg (BfP) und Bündnis 90/Die Grünen haben eine Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Penzberg und das Verhalten von Bürgermeisterin Elke Zehetner (parteifrei/SPD) bei der Kommunalaufsicht eingereicht. Sie werfen ihr als Leiterin der Stadtverwaltung vor, Anträge beider Fraktionen nicht nach den Regeln der Geschäftsordnung des Stadtrats behandelt zu haben. Insbesondere kritisieren sie, dass viele Anträge nicht innerhalb von drei Monaten in einem Ausschuss oder im Stadtrat behandelt wurden.

Seit Längerem beschweren sich vor allem die BfP, dass ihre Anträge nicht fristgerecht abgearbeitet würden. Auch den Grünen wurde es zuletzt zu viel. Doch alle Beschwerden halfen nichts. In einem Schreiben, datiert vom 14. November 2017, rufen sie die Kommunalaufsicht im Landratsamt Weilheim-Schongau um Hilfe an. Sie solle "die Stadt Penzberg zur Erfüllung ihrer öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen" anhalten. Beigelegt ist eine Auflistung von zwölf Anträgen, darunter auch solche von der SPD und dem Jugendparlament. Etliche stammen aus dem Jahr 2016, die übrigen vom Frühjahr oder Sommer 2017. Behandelt wurden sie, wenn überhaupt, meist im November dieses Jahres. Also weit nach der Dreimonatsfrist.

Bürgermeisterin Zehetner zeigte sich überrascht, dass die beiden Fraktionen mit ihrer Rechtsaufsichtsbeschwerde an die Öffentlichkeit gegangen sind. Viele der Themen, die in den Anträgen formuliert sind, könnten gar nicht binnen drei Monaten von der Verwaltung abgearbeitet werden, sagt sie. Etwa die Realisierung eines Einheimischenmodells (BfP und Grüne) beim Neubaugebiet "Birkenstraße West". "Da legen wir erst jetzt die Grundzüge fest", sagt Zehetner. Nichts sei willentlich verschleppt worden.

Einzig bei einem Antrag werfe sie sich vor, einen Fehler gemacht zu haben. Es geht um den BfP-Antrag vom Juni zum Knotenpunkt Wölf/Nonnenwaldstraße. Die Fraktion schlug eine Änderung der Verkehrsführung vor. Dieser Antrag sei durch den Beschluss, an diesen Straßen Tempo 30 einzuführen, überholt worden. "Künftig müssen wir bei Beschlussvorschlägen dazuschreiben: Damit hat sich der Antrag vom soundso erledigt." Auf die Frage nach dem weiteren Procedere antwortet Zehetner: "Was soll das Landratsamt da tun, das kann nur die Stadt machen."

© SZ vom 16.11.2017 / veca - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: