Wegen der Größe:Absage an die Bauwerber

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Kreisbehörde ist offenbar strenger als der Penzberger Stadtbaumeister

Von Alexandra Vecchiato, Penzberg

Im Penzberger Ortsteil Steigenberg wird fleißig gebaut. Der Bauausschuss des Stadtrats hatte sich jüngst allein mit Vorhaben in diesem Stadtgebiet auseinanderzusetzen. Die Bauherrn möchten das Maximum aus den Grundstücken herausholen. Zweimal erteilte der Ausschuss den Projekten eine klare Absage: zum einen zwei neuen Häusern zwischen Säubach, Fischhaberstraße und Schöneberger Straße; zum anderen einem Gebäude mit sechs Wohneinheiten an der Glaswandstraße 10.

Das dreigeschossige Haus an der Glaswandstraße (15 auf 16 Meter) mit Tiefgarage plant die Keval Projekt Penzberg GmbH & Co. KG anstelle eines Einfamilienhauses. Bislang habe er dem Ausschuss bei solchen Fällen geraten, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, sagte Stadtbaumeister Justus Klement. Bauamt und private Bauherrn holten sich allerdings in jüngster Zeit öfters eine Abfuhr beim Landratsamt Weilheim-Schongau als Genehmigungsbehörde. Diese, so führte Klement aus, interpretiere den Paragrafen 34 Baugesetzbuch nicht so freizügig wie er. Während man im Stadtbauamt auf Nachverdichtung setze und deshalb große Baukörper zulasse, möchte die Kreisbehörde, dass sich die Neubauten an den bestehenden Gebäuden ringsum orientieren. Das träfe auf das Vorhaben in der Glaswandstraße nicht zu, weshalb Klement empfahl, das gemeindliche Einvernehmen dieses Mal nicht zu erteilen. Denn das Landratsamt werde das Projekt ablehnen, weil die Umgebungsbebauung von ein- bis zweigeschossigen Häusern geprägt sei. Dieser Empfehlung folgten die Stadträte einstimmig.

Um mehr als das Maß der baulichen Nutzung geht es bei einem Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Froschholz". Diesen soll die Stadt auf Wunsch eines Bauwerbers ändern. Er möchte auf seinem Grundstück direkt an der Ecke Schöneberger Straße/Fischhaberstraße hinter seinem Wohnhaus weitere Gebäude errichten. Das Vorhaben würde den Grünstreifen entlang des Säubachs tangieren. Dieser bildet zusammen mit dem gegenüberliegenden eine "stadträumlich bedeutsame Freifläche" zum städtischen Friedhof hin.

Das Ansinnen des Grundstücksbesitzers, sein Areal weiter zu bebauen, beschäftigt Verwaltung und Räte schon länger. Er sei mit mehreren Plänen im Rathaus vorstellig geworden, führte Günter Fuchs vom Bauamt aus, zuletzt im Mai dieses Jahres. Der Antrag sieht eine zusätzliche Bebauung im südöstlichen Bereich der Fläche vor. Geplant sind zwei Wohngebäude mit einer Geschossfläche von 480 Quadratmeter und einem Geltungsbereich von 2300 Quadratmetern. Damit unterschreitet der Bauwerber die Grenzwerte für die Richtlinie zur sozialgerechten Bodennutzung (SoBoN) - "bewusst", sagte Fuchs. Was den Räten missfiel.

Der Bauausschuss lehnte letztlich ab, für dieses Vorhaben den Bebauungsplan zu ändern. Der Bauwerber hat allerdings die Möglichkeit, auf der Fläche mit seinem Wohnhaus eine weitere Bebauung zu realisieren. Der Grünstreifen muss erhalten bleiben.

© SZ vom 13.10.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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