Vor dem Landgericht:Widersprüchliche Aussagen

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Zum 1. Oktober 2018 hatte die Novita das Heim an der Gartenstraße übernommen. Seitdem ist ungeklärt, ob sie das Haus weiterhin betreiben darf. (Foto: Harry Wolfsbauer)

Bei der Verhandlung über die Frage, wer das Penzberger Seniorenzentrum an der Gartenstraße betreiben darf, will das Landgericht München II am 14. März ein Urteil verkünden

Von Andreas Salch, München/Penzberg

Der Streit um das Seniorenzentrum an der Penzberger Gartenstraße ist nicht geschlichtet. Somit bleibt die Frage, ob die Thomas-Wimmer-Stiftung (TWS) als Eigentümerin der Immobilie der jetzigen Heimbetreiberin Novita einen Pachtvertrag geben muss, weiter offen. Bei der Verhandlung am Montag vor der 13. Zivilkammer am Landgericht München II standen die Gespräche der Beteiligten im Vorfeld des Verkaufs des Alten- und Pflegeheims im Mittelpunkt. Die Vorsitzende Richterin Jana Schwab vernahm hierzu einen Anwalt der Stadt Penzberg sowie den Anwalt, der den früheren Heimbetreiber, den Awo-Bezirksverband Oberbayern, damals vertrat. Ergebnis der mehrstündigen Vernehmung: Beide Zeugen widersprachen sich. Das Urteil wird am 14. März verkündet.

Im Streit hatten sich Awo Oberbayern und Stadt Penzberg voneinander getrennt. Um einen reibungslosen Übergang für die Bewohner des Seniorenzentrums zu gewährleisten, überließ das Penzberger Rathaus der Awo Oberbayern die Suche nach einem Nachfolger. Der Bezirksverband entschied sich für die Novita, die zu den gleichen Konditionen das Seniorenheim übernehmen sollte. Grundlage hierfür ist ein sogenanntes Eckpunktepapier. Dieses wurde von der Stadt unterzeichnet und hat somit für Novita einen rechtsverbindlichen Charakter. Demnach darf sie das Heim betreiben. Allerdings verkaufte die Stadt das Seniorenzentrum an die Münchner TWS, die die Novita gerne vor die Tür setzen möchte. Novita erhob daraufhin Klage gegen die Stadt Penzberg und die TWS. Sie möchte einen langfristigen Pachtvertrag.

Mitte Mai 2018 hatten sich Vertreter der Stadt und der Awo Oberbayern mit ihren Anwälten zu einem Gespräch getroffen. Darin, so Rechtsanwalt Andreas Zöpfl, der Penzberg damals vertrat, sei es nicht um einen Miet- beziehungsweis Pachtvertrag gegangen. Besprochen worden sei unter anderem, was die Stadt beim Verkauf des Grundstücks zu beachten habe. Zudem sei erörtert worden, was an baulichen Veränderungen vorgenommen werden müsse, um die Vorgaben der Heimaufsicht einzuhalten. Sie besteht auf einer Sanierung des sogenannten Neubaus aus dem Jahr 1978 und des unter Denkmalschutz stehenden Pfründnerhauses. Die Arbeiten am Neubau müssen bis 31. Dezember 2022 abgeschlossen sein. Die für das Pfründnerhaus bis 31. Dezember 2024.

Bei diesem Gespräch, so Rechtsanwalt Zöpfl, habe er den Eindruck gehabt, dass im Hinblick auf einen Verkauf "alles ganz schnell" gehen solle. Er habe nur das bereits unterschriebene Eckpunktepapier gesehen. Ob die darin getroffenen Vereinbarungen für die TWS verpflichtend sind, ist eine der Fragen, über die das Gericht entscheiden muss. Sollte es davon ausgehen, müsste die Stiftung mit der Novita einen Pachtvertrag abschließen. Die TWS indes erklärt, dass sie beim Kauf des Seniorenzentrums nichts von dem Eckpunktepapier wusste. Er war der Stiftung erst drei Tage nach Vertragsschluss ausgehändigt worden.

Der damalige Vertreter der Awo Oberbayern, Rechtsanwalt Robert Hörtnagl, sagte aus, dass bei dem Gespräch im Mai sehr wohl detailliert über die Konditionen der Übernahme gesprochen worden sei. Auf Rückfrage, warum sein Kollege das Gegenteil vor Gericht gesagt habe, antwortete Hörtnagl: "Diese Behauptung kann ich mir nicht erklären." Zwar sei der Anwalt der Stadt nicht in die Verhandlungen über das Eckpunktepapier eingebunden gewesen. Doch was darin stehe, "entspricht genau dem Inhalt des Gesprächs vom 14. Mai 2018". Mit dessen Unterzeichnung sei klar gewesen, dass "ein Erwerber die Einrichtung zu wesentlich gleichen Konditionen fortführen" solle. Warum die Erinnerung seines Kollegen so sehr von seiner abweiche, könne er sich nicht erklären, sagte Hörtnagl. Für ihn sei klar gewesen, dass den Vertretern der Stadt bewusst ist, welche Dimension das Papier habe. "Ich hatte nicht das Gefühl, dass die Stadt eine Fehlvorstellung hinsichtlich der Formulierungen hat." Für die Awo sei es stets darum gegangen, dass ein neuer Erwerber "sofort übernehmen kann".

Die Penzberger Bürgermeisterin Elke Zehetner versicherte Richterin Schwab, dass die Stadt die Suche nach einem neuen Betreiber "im guten Glauben an die Awo übergeben" habe. Es sei nie ihre Absicht gewesen, an einen privaten Investor zu verkaufen. Am Ende der Verhandlung sagte Richterin Schwab im Hinblick auf eine Entscheidung in der Sache: "Ich weiß nicht, in welche Richtung es geht."

© SZ vom 05.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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