Unterbringung von Asylbewerbern:Vorerst keine weiteren Geflüchteten nach Greiling

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In der Gemeinschaftsunterkunft am Kranzer waren vor acht Jahren Asylsuchende untergebracht. Mitte 2024 sollen dort bis zu 250 Geflüchtete unterkommen. (Foto: Felicitas Amler/oh)

Verwaltungsgericht München gibt dem Eilantrag der Kommune statt und spricht von einem rechtswidrigen Eingriff des Landratsamts in das kommunale Selbstverwaltungsrecht.

Von Benjamin Engel, München/Greiling

Das Verwaltungsgericht München hat dem Eilantrag der Gemeinde Greiling stattgegeben, vorerst keine Geflüchteten aufnehmen zu müssen. Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen dürfe der Gemeinde keine weiteren Asylbewerberleistungsberechtigten zuweisen, bis im Hauptsacheverfahren entschieden sei. So teilt ein Gerichtssprecher aktuell mit. Begründet wird die Entscheidung vom 18. Januar damit, dass dies ein rechtswidriger Eingriff in das kommunale Selbstverwaltungsrecht sei. Gleichzeitig lehnte das Gericht einen Unterlassungsantrag der Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern ab, da Flüchtlinge nur direkt an die Gemeinde zugewiesen werden sollten.

Damit könnte die Praxis, Geflüchtete an Kommunen zuzuweisen, grundsätzlich infrage stehen. Laut Verwaltungsgericht habe eine Gemeinde das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Ohne eine gesetzliche Grundlage dürfe einer Gemeinde keine Aufgabe übertragen werden, die davon nicht erfasst sei.

Aufgabe des Freistaats

Asylbewerber aufzunehmen und unterzubringen sei Aufgabe des Freistaats Bayern. "Nach vorläufiger Bewertung im Eilverfahren begründeten weder das kommunale Selbstverwaltungsrecht selbst noch die einfachgesetzlichen Regeln eine Zuständigkeit und entsprechende Pflicht der Gemeinden", teilt das Gericht mit. Laut dem bayerischen Aufnahmegesetz seien Gemeinden nur verpflichtet, "bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerberleistungsberechtigten durch die Landratsämter" mitzuwirken. Das reiche jedoch "voraussichtlich nicht so weit", dass das Landratsamt diese Menschen zuweisen könne.

Anton Margreiter, Bürgermeister von Greiling, sieht keine Kapazitäten in seiner Gemeinde, um Geflüchtete unterzubringen: (Foto: Manfred Neubauer)

Von einem "Erfolg" spricht Greilings Bürgermeister Anton Margreiter (Freie Wähler). Das bedeute aber nicht, dass Greiling unsolidarisch sei, sagt er. Momentan habe seine Gemeinde keine Kapazität, weitere Geflüchtete unterzubringen. Die Verwaltungsgemeinschaft Reichersbeuern, zu der auch Greiling und Sachsenkam gehören, wolle bis Mitte des Jahres eine Unterkunft für bis zu 250 Personen am Kranzer bereitstellen. Margreiter sagt, die Kommune habe mit dem Eilantrag nur bezweckt, dass bis dahin keine weiteren Flüchtlinge zugewiesen würden.

Über die Frage der Flüchtlingsunterbringung gibt es einen grundsätzlichen Dissens zwischen der Kommune und dem Landratsamt. Bereits vor dem Jahreswechsel hatte Margreiter der Kreisbehörde vorgeworfen, sie habe Unterkunftsangebote ignoriert. Explizit nannte er das alte Gemeindehaus und eine gemeindeeigene Fläche am Solarpark. "Die Art und Weise, wie mit uns als kleiner Gemeinde umgegangen wurde, ist nicht in Ordnung."

Im Landkreis sind die meisten Geflüchteten derzeit in den drei Städten Wolfratshausen, Geretsried und Bad Tölz untergebracht. Da die Kreisbehörde an die Grenze ihrer Möglichkeiten stieß, kündigte Landrat Josef Niedermaier (Freie Wähler) an, Geflüchtete vermehrt auf die Kommune zu verteilen, und zwar nach dem Königsteiner Schlüssel. Auf dessen Basis zählte Greiling zu den Untererfüllern. Bis zum Jahreswechsel waren die Zuweisungen der Regierung von Oberbayern in den Landkreis aber wegen des Hagelunwetters um Benediktbeuern ausgesetzt.

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