Verloren oder gefunden:Meldefrist läuft aus

Fundbüro fordert Eigentümer auf, ihre Ansprüche geltend zu machen

Wolfratshauser Bürger, die Anspruch auf Fundsachen vom vergangenen Winter erheben wollen, müssen sich beeilen: Wer im November und Dezember vergangenen Jahres im Stadtgebiet Wolfratshausen etwas verloren oder einen Wertgegenstand gefunden hat, muss seine Rechte bis spätestens Mittwoch, 20. Juni, im Fundbüro der Stadt anmelden. Darauf weist die Stadtverwaltung hin.

Nach Ablauf der gesetzlichen Meldefrist gehen alle Fundsachen, für die keine Eigentumsansprüche seitens eines Eigentümers oder Finders geltend gemacht wurden, in das Eigentum der Stadt Wolfratshausen über. Im betreffenden Zeitraum gefundene und bei der Verwaltung abgegebene Schlüssel werden vernichtet.

Berechtigte können ihren Anspruch an der jeweiligen Fundsache entweder schriftlich per Post bei der Stadtverwaltung Wolfratshausen, Fundbüro, Marienplatz 1, 82515 Wolfratshausen, oder telefonisch unter 08171/214-206 anmelden. Das Wolfratshauser Fundbüro im Rathaus hat folgende Öffnungszeiten: montags, dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 12.30 Uhr, sowie donnerstags von 8 Uhr bis 18 Uhr. Sowohl für die Fundsachen, die keinem Eigentümer zugeordnet werden konnten, als auch für die Finder, die einen Anspruch auf die von ihnen abgegebenen Gegenstände gestellt haben, vereinbart das Fundbüro der Stadt einen Abholtermin.

Die amtliche Aufforderung zur Anmeldung von Rechten an Fundsachen sowie nähere Details zum Thema kann man an der Amtstafel des Rathauses oder im Internet auf der Homepage der Stadt unter www.wolfratshausen.de in der Rubrik Rathaus/Bekanntmachungen einsehen. In Zweifelsfällen kann man sich jederzeit an das Wolfratshauser Fundbüro wenden. Für Auskünfte oder Rückfragen zu Fundgegenständen stehen die Mitarbeiter des Fundbüros unter Telefon 08171/214-206 zu den Geschäftszeiten gerne zur Verfügung.

© SZ vom 29.05.2018 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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