Verhandlung vor dem Amtsgericht:Liebes-Aus nicht akzeptiert

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Der Angeklagte muss sich vor dem Wolfratshauser Jugendschöffengericht verantworten. (Foto: Hartmut Pöstges)

Ein Mann wird verurteilt, weil er seiner Ex-Freundin nachstellt

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Noch ein Dreivierteljahr nach dem Liebes-Aus wird der 39-jährige Parkettleger emotional. Der Angeklagte weint fast, als er sich bei seiner früheren 42-jährigen Freundin aus dem Landkreis entschuldigt. Er habe sie nur zurückhaben wollen, sagt er. "Ich habe dich so geliebt, mein Schatz." Die Frau hatte schon im Oktober 2017 ein Kontaktverbot erwirkt. Dann kam das Paar erneut zusammen, ehe es sich wieder trennte. Dies akzeptierte der Angeklagte nicht. Ununterbrochen rief der Mann sie im Februar und März dieses Jahres an - bis zu 80 Mal am Tag. Er besuchte ihre Wohnung und beobachtete sie. Am Mittwoch wurde der Angeklagte deswegen wegen Stalkings zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Seit April hat sich das ehemalige Paar nicht mehr gesehen. Ende März hatte der Angeklagte 8000 Euro Ordnungsgeld zahlen müssen, weil er gegen das Kontaktverbot verstoßen hatte. Über eine Dating-Plattform im Internet hatte der Angeklagte die Frau aus dem Landkreis kennengelernt. Anfangs sei alles gut gewesen, schildert sie. Doch sie habe viel arbeiten müssen, was ihr früherer Freund nicht verstehen wollte. Schon damals habe er sie dauernd angerufen, sei aufgetaucht, sobald sie nur die Tür ihrer Wohnung geöffnet habe. Deshalb beantragte sie Ende Oktober 2017 das Kontaktverbot.

Trotzdem überredete der Angeklagte die Frau, erneut ein Paar zu werden. Über Weihnachten fuhren beide sogar zusammen in den Urlaub und feierten Silvester gemeinsam. Doch schon im Februar trennte sich die Frau erneut von ihm. Mit dem Mann habe sie nichts mehr zu tun haben wollen. Das habe sie ihm wiederholt gesagt. Doch der Angeklagte habe das nicht akzeptiert.

Mitte Februar wurde alles noch schlimmer, weswegen die Frau den Mann anzeigte. In SMS schrieb der Angeklagte, dass er sie nicht aufgeben würde. Er klingelte an ihrer Wohnungstür, legte Liebesbriefe mit Geschenken vor ihrer Haustüre ab. Ein Anwohner beobachtete, wie der Mann im Gebüsch vor der Wohnung der Frau ausharrte. Dort griff die Polizei den Angeklagten auf. Er wurde sogar verdächtigt, in die Wohnung der Frau eingebrochen zu sein. Bewiesen werden konnte das aber nicht.

Das Verhalten des Angeklagten hielt ein Gutachter trotz des Stalkings nicht für krankhaft. Alles deute auf eine Anpassungsstörung hin, erklärte er. Auf die Trennung habe der Angeklagte leichte depressive Symptome entwickelt. Auf der Anklagebank gibt der Mann zu, einen großen Fehler gemacht zu haben. "Ich habe sie sehr in die Enge getrieben", schildert er Richter Helmut Berger. Wie der Angeklagte weiter berichtet, habe er die Frau zu sehr bedrängt.

Inzwischen führt der Angeklagte eigener Aussage nach ein ruhigeres Leben mit einer neuen Freundin. Das wertete die Staatsanwältin positiv. Sie plädierte für eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten. Zusätzlich forderte sie ein Kontaktverbot und ein Ordnungsgeld von 1500 Euro. Der Verteidiger bat darum, im Urteil das schon gezahlte Ordnungsgeld von 8000 Euro zu berücksichtigen. Das stottere sein Mandant nun ab, sagte er. Zudem soll der Angeklagte verpflichtet werden, eine Psychotherapie zu machen.

Der Angeklagte wurde wegen des Nachstellens und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz verurteilt. Außerdem muss der Mann 1000 Euro an die Opferschutzorganisation Weißer Ring zahlen und eine Verhaltenstherapie machen. Das Leben seiner früheren Freundin habe der Angeklagte massiv beeinträchtigt, so die Begründung.

© SZ vom 10.11.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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