Verhandlung :Freispruch für 19-Jährigen

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Amtsgericht sieht Nötigung als nicht erwiesen an

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Vollkommen missverstanden fühlt sich der 19-jährige Angeklagte. Im Mai 2018 soll er mit einem Bekannten einen 23-jährigen Zahntechniker-Lehrling mit dem Satz "Dann bist Du tot" bedroht haben. Deswegen sitzt der Jugendliche ein Dreivierteljahr später auf der Anklagebank im Wolfratshauser Amtsgericht. Den Mitzwanziger hätten sie niemals umbringen, sondern nur warnen wollen, beteuert der Angeklagte. Dieser habe sich mit einem Freund gestritten, der sehr aggressiv werden könne, wenn er gereizt sei. Am Ende ging Amtsrichter Urs Wäckerlin davon aus, dass der Angeklagte den Mann nicht genötigt hatte und sprach ihn frei.

Als die Männer vor wenigen Monaten in Wolfratshausen aufeinandertreffen ist es 19 Uhr. Der 23-Jährige geht nach Arbeitsschluss nach Hause, als er auf eine Gruppe von vier Leuten trifft, darunter der Angeklagte und dessen Bekannter. Der Mitzwanziger fühlt sich bedroht. "Ich war ganz alleine, ich hatte Angst", schildert er. Der 19-jährige habe ihn gefragt, ob er mit dem Freund gekämpft habe, was er bejaht habe. Schließlich habe der Bekannte des Angeklagten "Dann bist Du tot" zu ihm gesagt. Anschließend sei er nach Hause gegangen und habe den Vorfall bei der Polizei angezeigt, sagt der angehende Zahntechniker. Er selbst ist afghanischer Flüchtling wie der Angeklagte auch. Der 19-jährige Friseur-Lehrling berichtet, dass sich der 23-Jährige mit seinem Freund in der Unterkunft gestritten habe. Dieser "ticke massiv aus", wenn er sauer sei, habe dann schon einmal Fenster zerstört. Daher habe er den Mitzwanziger nur warnen wollen, sich nicht weiter zu streiten. Sonst werde das nur schlecht für ihn ausgehen. Darauf habe sich der Satz "Dann bist Du tot" bezogen. "Das hat er wohl nicht verstanden", sagt der Angeklagte.

Dessen Schilderungen vertraut die Staatsanwältin. Sie beantragt, den Angeklagten freizusprechen. Ihr folgt auch Richter Wäckerlin. Er gehe nicht davon aus, dass der Jugendliche den 23-Jährigen genötigt habe. Er sehe nicht, dass der Angeklagte den anderen gezwungen habe, etwas zu tun, was er nicht wollte. "Sie wollten ihn warnen", sagt Wäckerlin.

© SZ vom 15.02.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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