Verhandlung:Drogengeschäfte mit Minderjährigen

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31-Jähriger verkauft Haschisch an zwei 17-Jährige und erhält Bewährungsstrafe

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Mehrmals entschuldigt sich der heute 31-jährige Angeklagte aus dem Nordlandkreis dafür, dass er an zwei 17-Jährige Marihuana verkauft hat. Er habe nicht gewusst, wie jung sie sind. Andernfalls hätte er den beiden keine Drogen verkauft, sagt der Mann vor einem Schöffengericht des Wolfratshauser Amtsgerichts. Bei einem der Kunden teilen Amtsrichter Helmut Berger und die beiden Schöffinnen die Einschätzung über das Alter. Aus ihrer Sicht wirkt einer - der Mann ist groß und kräftig - zumindest rein optisch wesentlich älter. Deshalb verurteilt das Schöffengericht den Angeklagten wegen Abgabe von Betäubungsmitteln an einen Minderjährigen und wegen Handeltreiben für die Geschäfte mit dem anderen lediglich zu einer einjährigen Bewährungsstrafe.

Dreimal hat der Angeklagte an die beiden Jugendlichen von Dezember 2015 bis Juli 2016 Marihuana verkauft. Für 20 Euro bekam jeder der beiden jeweils 1,5 Gramm davon. Der Whatsapp-Chat eines der 17-Jährigen hatte die Polizei auf die Spur gebracht. Dessen Handy hatten die Ermittler wegen einem anderen Verfahren sichergestellt und ausgewertet. Beide Jugendliche waren bereits wegen Drogen der Polizei bekannt.

Wie der Angeklagte berichtete, kannte er einen der Männer schon länger. Der Jugendliche habe ihm schon eineinhalb Jahre vorher "geholfen", sprich Marihuana verschafft. Über Facebook hätten sie damals Kontakt aufgenommen. Dann habe er diesen zufällig wiedergetroffen und ihm ebenfalls geholfen. Zu Dritt hätten sie sich in der Nähe seiner Arbeitsstelle getroffen und das Geschäft abgewickelt. Gewinn habe er aber nicht gemacht, das Marihuana praktisch zum Einkaufspreis weitergegeben, erklärt der Angeklagte.

Nur neun Tage vor seinem 18. Geburtstag hatte ein Polizist einen der Käufer - Auszubildender für Büromanagement - vernommen. Anhand der Whatsapp-Chats auf dessen Handy habe sich ergeben, dass der Minderjährige Drogen gekauft und abgegeben habe. Der Auszubildende räumte auch ein, Marihuana vom Angeklagten bekommen zu haben. Seiner Einschätzung nach habe der Jugendliche höchstens wie ein 16- bis 18-Jähriger ausgesehen. "Auf gut bairisch gesagt, hat er bubihaft ausgeschaut", sagt er vor Gericht. Dagegen habe er den zweiten der Minderjährigen optisch für deutlich älter als 18 gehalten.

Die Marihuana-Übergaben folgten immer dem gleichen Muster. Wie der zweite damals 17-jährige Schüler erklärt, habe er dem Angeklagten Geld gegeben. Dann hätten sie sich getroffen und das Marihuana bekommen. "Über unser Alter haben wir nie geredet", sagt er. "Das war nur eine Zweckgemeinschaft." Für die Staatsanwaltschaft habe jeder erkennen können, dass die Jugendlichen noch nicht 18 Jahre alt gewesen seien. Zudem sei der erste Kontakt über Facebook zustande gekommen. Daher hätte man leicht feststellen können, wie alt diese gewesen seien. Sie glaube, dass es dem Angeklagten schlichtweg egal gewesen sei, wem er was verkaufte. Sie forderte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, zusätzlich 1500 Euro zu zahlen oder 180 Sozialstunden abzuleisten.

Der Verteidiger hielt es für plausibel, dass der Angeklagte beide Jugendliche für erwachsen gehalten habe. Der eine sei sehr groß, der andere ein "Mordsprackl". Selbst der Polizist habe einen für höchstens 16 bis 18 Jahre alt gehalten und könne das gut einschätzen. Bei Ermittlungen habe er häufig mit Jugendlichen zu tun. Der Angeklagte zähle dagegen zu einer anderen Altersklasse. Das Schöffengericht wertete die Marihuana-Geschäfte als minderschweren Fall. Wie Amtsrichter Helmut Berger sagte, seien die beiden Jugendlichen nicht neu im Geschäft gewesen. Der Angeklagte muss 120 Sozialstunden machen und durch Screenings nachweisen, keine Drogen mehr zu nehmen. "Jeglicher Konsum von Betäubungsmitteln ist zu unterlassen", sagte Berger

© SZ vom 15.05.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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