Urteil :Klage gegen Neubauten abgewiesen

Lesezeit: 2 min

An der Gebhardtstraße entstehen derzeit drei Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 26 Wohnungen. Einigen Nachbarn sind die Bauten zu massiv. (Foto: Hartmut Pöstges)

Mehrfamilienhäuser in der Wolfratshauser Gebhardtstraße sind laut Verwaltungsgericht "nicht rücksichtslos"

Von Konstantin Kaip, Wolfratshausen

"Geschmackvoll wohnen in Wolfratshausen": So hat das Bauunternehmen Krämmel in seinem Hochglanzmagazin das derzeit in Bau befindliche Projekt an der Gebhardtstraße in Wolfratshausen beschrieben. Drei Mehrfamilienhäuser mit 26 Wohnungen zwischen 50 und 130 Quadratmetern Wohnfläche entstehen dort. "Meine Flößerstadt" hat das Unternehmen die Siedlung betitelt. Einige Nachbarn aber finden keinen Geschmack an den Bauten. Sie haben beim Bayerischen Verwaltungsgericht gegen die Baugenehmigung des Landratsamts geklagt. Die Häuser seien zu massiv und überschritten die umliegenden Baukörper auf unzumutbare Weise. Die Klagen hat die 11. Kammer des Gerichts nun jedoch abgewiesen. Das Vorhaben dürfte "den Klägern gegenüber nicht rücksichtslos sein", heißt es in der Begründung. Das habe der im April durchgeführte Augenschein der Kammer ergeben.

Einer der drei Nachbarn, die gegen das Vorhaben geklagt haben, ist der Grünen-Stadtrat Hans Schmidt. Er hat die Begründung der Klageabweisung am Mittwoch im Bauausschuss zitiert. Die Klage, die Bauamtsleiter Dieter Lejko damals empfohlen habe, habe jeden Kläger trotz Rechtsschutzversicherung mehr als 1000 Euro gekostet, sagte Schmidt. Das Gericht urteile nun, dass den Bauten "keine bedrückende Wirkung auf die Kläger unterstellt werden kann". Es orientiere sich demnach nicht an der Vorgabe des Bauausschusses, Neubauten müssten sich nach Art und Maß der Umgebung anpassen. Im Vergleich zum größten Haus der Umgebung in der Gebhardtstraße 9, rechnete der Stadtrat vor, habe das größte Krämmel-Haus in der Straße jedoch 50 Prozent mehr Grundfläche. Damit sei ein Präzedenzfall für künftige Überschreitungen geschaffen.

Schmidt nimmt Bürgermeister Klaus Heilinglechner (BVW) und das Bauamt in die Verantwortung, die das Vorhaben durchgewunken hätten. Sie seien "ihrer Verantwortung nicht nachgekommen, Wildwuchs in der Bebauung von Wolfratshausen zu verhindern", erklärte der Stadtrat. Tatsächlich hatte Heilinglechner das Einvernehmen vor zwei Jahren in Absprache mit der Verwaltung erteilt, ohne das Thema im Bauausschuss zu behandeln. Das sei laut Geschäftsordnung nicht notwendig, da der Bauträger keinen Antrag auf Vorbescheid gestellt habe, es für das Gebiet keinen Bebauungsplan gebe und auch keine Abweichung von der Satzung vorliege. Später hatte er jedoch eingeräumt, dass dies "ungeschickt" gewesen sei und zugesichert, Projekte dieser Größenordnung im Plenum zu behandeln. "Auch wenn wir es abgelehnt hätten, hätte das Landratsamt dem Vorhaben zugestimmt", sagte der Bürgermeister nun im Bauausschuss. Schmidt aber glaubt: "Wenn wir abgelehnt hätten, hätte das Landratsamt zurückgezuckt."

Das Gericht habe klar gemacht, dass nur Rücksichtslosigkeit einklagbar sei, erklärt Schmidt. Die Verhältnismäßigkeit von Bauten könne nur von der zuständigen Behörde, also dem Landratsamt, bewertet werden.

© SZ vom 15.06.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: