Urteil:Geldstrafe für Einbrecher

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Gestohlene goldene Uhr bleibt aber verschwunden

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Auf Diebeszug hat sich Ende Januar ein 61-jähriger Mann aus dem Landkreis begeben. Erst klaute er Ende Januar aus einem Garten in Eurasburg zwei Kupferkessel. Gegen Geld für den Materialwert gab er die gestohlenen Gegenstände bei der Eisen Fischer GmbH in Gelting ein. Im April drang der Mann in ein Einfamilienhaus in Berg (Landkreis Starnberg) ein und stahl mindestens eine goldene Taschenuhr. Anschließend verpfändete er das Familienerbstück in München. Über die jeweils ausgestellten Quittungen kam die Polizei dem Angeklagten auf die Spur. Die Inhaber erkannten das Diebesgut wieder. Das Amtsgericht Wolfratshausen verurteilte den Mann wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 9000 Euro. Er selbst äußerte sich zu den Vorwürfen nicht.

Bei Eisen Fischer war der Angeklagte wohlbekannt. Ein Mitarbeiter schilderte, dass der Mann schon längere Zeit nahezu jeden Morgen noch vor Betriebsbeginn um 7 Uhr vorbeigekommen sei, Altmetalle abgegeben und sich den Materialwert habe auszahlen lassen. Der Angeklagte habe die Kupferkessel am 29. Januar gegen 6.50 Uhr unter seinem Namen abgegeben. So sei es auf der Quittung vermerkt. Auf der Suche nach seinen verschwundenen Kupferkesseln kam der 32-jährige Eigentümer auch bei Eisen Fischer vorbei und entdeckte die Kessel dort. Er erkannte sie an Löchern im Boden wieder.

Als die Bewohnerin mehrere Tage verreist war, drang der Angeklagte in das Einfamilienhaus in Berg ein. Er war vermutlich über eine unverriegelte Terrassentür eingestiegen. Ob er noch mehr als die goldene Taschenuhr gestohlen hat, konnte nicht festgestellt werden. Die jedenfalls erkannte der Bruder der Bewohnerin auf Fotos anhand der Gravur und der verschnörkelten Zifferblätter wieder.

Auf die Spur des Angeklagten hatte die Polizei der dunkelfarbige Kombiwagen des Mannes gebracht. Die Schwester der Hausbewohnerin - sie lebt in Sichtweite - hatte das parkende Fahrzeug fotografiert, weil es ihr komisch vorkam. Die Polizei konnten den Angeklagten als Halter identifizieren. "Er hat keine schlüssigen Angaben machen können", sagte der ermittelnde Polizist. Schließlich überprüften die Beamten, ob die Uhr verpfändet worden war und stießen so auf ein Geschäft in München. Für ihn bestehe kein Zweifel, dass der Angeklagte eingebrochen habe, sagte der Polizist. Bei einer Verpfändung müsse immer der Ausweis vorgelegt werden. Die Taschenuhr hatte der Angeklagte zwischenzeitlich wieder ausgelöst - sie ist bis heute verschollen.

Für Amtsrichter Helmut Berger war der Angeklagte in beiden Fällen zweifelsfrei überführt. Der Mann sei als Verkäufer der Kupferkessel in der Quittung registriert. Zumindest habe der Mann auch die goldene Taschenuhr, die identifiziert worden sei, entwendet.

© SZ vom 21.12.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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