Übergabe im Rathaus:Mehr als genug Unterschriften

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Bürgerbegehren zum Penzberger Wellenbad wird nun geprüft

Die Initiative, die sich für den Erhalt des Wellenbads in Penzberg einsetzt, hat mehr als 1300 Unterschriften für das zweite Bürgerbegehren im Rathaus abgegeben. Die Verwaltung muss nun die Gültigkeit der Unterschriften überprüfen. Erforderlich sind 1160 Unterschriften von Wahlberechtigten mit Wohnsitz in Penzberg. Ende Juli wird der Stadtrat über die Zulässigkeit dieses Begehrens entscheiden, wie auch über den Antrag der SPD auf ein Ratsbegehren.

Die Fragestellung für den zweiten Anlauf zum Bürgerbegehren lautet: "Sind Sie dafür, dass das bestehende Wellenbad Penzberg erhalten und saniert wird?" Sie wurde mit dem Rechtsanwalt der Initiative formuliert. Denn die Fragestellung für ein ersten Bürgerbegehren war vom Verwaltungsgericht München als irreführend bewertet worden. Nachdem der Stadtrat dieses Bürgerbegehren als nicht zulässig abwies, hatte die Initiative um Wolfgang Kling, Vorsitzender der Schwimmgesellschaft Oberland, Klage eingereicht. Diese wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen, weil die Fragestellung suggeriere, eine Sanierung des Wellenbads sei innerhalb der Wartungszeiten möglich - obendrein für einen Bruchteil der Kosten, die für den Neubau eines Schwimmbads veranschlagt werden. Das Gericht folgte allerdings nicht der Ansicht des Stadtrats, dass das Gremium das Bürgerbegehren abweisen könne, weil nicht der Stadtrat, sondern das Kommunalunternehmen Stadtwerke für das Wellenbad zuständig sei.

SPD-Fraktionssprecher Adrian Leinweber hatte kürzlich angekündigt, dem Bürgerbegehren ein Ratsbegehren entgegenzusetzen. Einen entsprechenden Antrag hatte die Freie Lokalpolitik Penzberg vergangenes Jahr gestellt. SPD, CSU und Johannes Bauer (Grüne) hatten diesen abgelehnt. Damals hatte Leinweber erklärt, sollte sich die Rechtslage ändern, werde er für ein Ratsbegehren sein. Bis dato hat sich allerdings nichts geändert - außer, dass das Verwaltungsgericht in seiner schriftlichen Urteilsbegründung erläuterte, die Einrichtung sei durchaus eine Aufgabe der Stadt. Nach der Verhandlung hatte Ordnungsamtsleiter Peter Holzmann betont, die Stadtwerke müssten zuerst ihre Geschäftsordnung ändern und dem Stadtrat ein Weisungsrecht einräumen.

Beim Kommunalunternehmen geht die Planung eines Schwimmbad-Neubaus weiter. Der Verwaltungsrat der Stadtwerke entscheidet an diesem Mittwoch, 4. Juli, über die Freigabe des Vorentwurfs. Die Sitzung im Saal der Stadtwerke beginnt um 18.15 Uhr.

© SZ vom 03.07.2018 / Veca - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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