Turbulentes Jahr in Penzberg:Hohe Wellen um neues Bad

Stadtwerke und Bürgerinitiative streiten vor Gericht

Es war ein turbulentes Jahr in der Stadt Penzberg. Erhöhung der Kindergartengebühren, Straßenausbaubeitragssatzung, Sondernutzungssatzung, Abriss des Wellenbads, Neuordnung der Kleingartenanlagen, Tempo-30-Regelungen - einen Mangel an Aufreger-Themen gab es nicht. Und viele davon werden die Penzberger auch im kommenden Jahr auf Trab halten.

Es ist an sich eine gute Nachricht: In Penzberg wird das örtliche Schwimmbad nicht dauerhaft geschlossen wie in anderen Kommunen. Es soll sogar ein neues Hallenbad geben. Und doch löste die Ankündigung keine Jubelstürme aus, wurden die Penzberger doch über die Pläne von Bürgermeisterin Elke Zehetner (parteifrei/SPD) und Stadtwerke-Chef Josef Vilgertshofer recht unvermittelt informiert. Auch der erste Entwurf eines reinen Grundversorgungsbades ohne Wellenbetrieb, Rutsche und Sauna mochte nicht recht gefallen. Als harten Einschnitt empfanden viele Penzberger, dass es nach dem Abriss gut zwei Jahre kein Schwimmbad geben wird. Dies nahmen vor allem Vereine und Anbieter von Schwimmkursen nicht gut auf. Wolfgang Kling, Chef des Schwimmvereins SG Oberland, schlug vor, das Wellenbad stattdessen auf mehrere Etappen zu sanieren. Das sei auch deutlich kostengünstiger, argumentierte er. Die Stadtwerke bestreiten dies. Das 40 Jahre alte Wellenbad könne nicht saniert werden, heißt es. Allerdings lenkten die Verantwortlichen in einem Punkt ein: Den Wünschen der Bürger wurde Rechnung getragen und so aus einem Grundversorgungsbad ein Freizeit- und Familienbad mit größerem Spaßfaktor, Gaststätte und Sauna. Diese Zusatzwünsche verteuern das Projekt. Statt der ursprünglich geschätzten zehn bis zwölf Millionen Euro kostet das neue Hallenbad etwa 18 Millionen.

Wie ein Damoklesschwert hängt das ausstehende Urteil des Verwaltungsgerichts München über dem Projekt. Kling und seine Mitstreiter gründeten eine Bürgerinitiative und sammelten Unterschriften für eine Sanierung, doch der Stadtrat lehnte das Bürgerbegehren ab. Die Bürgerinitiative zog vor Gericht.

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