Geretsried:Keine Ablöse für Spielplätze

Der Geretsrieder Entwicklungsausschuss will private Bauwerber nicht von Verpflichtungen für Spielflächen freisprechen.

Möglichst viele attraktive Spielplätze im Stadtgebiet sind das Ziel aller drei Städte im Landkreis - und doch wählen sie wohl unterschiedliche Ansätze. Während Bad Tölz und Wolfratshausen Ablösesummen verlangen, sollte ein Spielplatz nicht errichtet werden können, will Geretsried darauf verzichten. Zumindest hat der Entwicklungs- und Planungsausschuss des Stadtrats dort den entsprechenden Paragrafen aus dem Entwurf der Spielplatzsatzung gestrichen.

Das Prinzip dahinter: Geretsrieds Bürgermeister Michael Müller (CSU) will vermeiden, dass sich ein Bauherr mit einer einmaligen Ablösezahlung quasi freikaufen kann. Das schüre nur die Erwartungen für die öffentlichen Spielplätze. Selbst wenn das Geld in öffentliche Kinderspielplätze fließe, ließen sich damit nicht sämtliche Kosten abdecken. Vielmehr solle eine Spielplatzsatzung darauf zielen, dass jeder Bauwerber verpflichtende Standards für ansprechende Spielplätze einhalten und diese auch erhalten müsse. Die Geretsrieder Satzung soll laut der Entwurfsfassung für private Kinderspielplätze gelten, um diese aufzuwerten. Endgültig darüber entscheiden, muss noch der Stadtrat.

Ursprünglich hatte die Geretsrieder Liste (GL) eine Spielplatzsatzung gefordert. Eine vom Jugendrat organisierte Elternbefragung ergab, dass ein Großteil der zehn öffentlichen Spielplätze in der Stadt zu wenig Abwechslung bot, Angebote für Kinder unter zwölf Jahren fehlten. Der Stadtrat will nun die Spielplätze am Johannisplatz und am Schlierseeweg zuerst aufwerten.

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