Sondernutzungssatzung:Regeln für den öffentlichen Raum

Die Sondernutzungssatzung hat den Stadtrat passiert. Darin ist geregelt, wo und wie viele Werbeflächen, Verkaufsständer und ähnliches Ladenbesitzer aufstellen dürfen. Sie war anfangs sehr umstritten - nun geriet die Abstimmung über das Regelwerk im Stadtrat zur reinen Formsache. In die Satzung wurden Vorschläge des Weilheimer Landratsamts aufgenommen. Die Satzung zu den Gebühren für die Nutzung des öffentlichen Raums blieb unverändert. Die BfP stimmte gegen beide Satzungen.

© SZ vom 02.10.2017 / veca - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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