Schäftlarn:Schilder-Wirrwarr

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Dieses Ortsschild hat für Aufregung gesorgt: Wurde die Zufahrt zum neuen Feuerwehrhaus für 250 000 Euro etwa unnötigerweise gebaut? (Foto: Hartmut Pöstges)

Teure Zufahrt zu neuem Feuerwehrhaus

Von Marie Heßlinger, Schäftlarn

Schäftlarn und das Hohenschäftlarner Feuerwehrhaus, das ist so eine Sache. Jahrelang suchte die Gemeinde nach einem geeigneten Standort für den Neubau, vor wenigen Monaten wurde er schließlich fertig. Für vier Millionen Euro - nicht gerade ein Schnäppchen für die Kommune. Und jetzt wurde plötzlich einfach das gelbe Schild am Ortseingang versetzt. Manch aufmerksamer Bürger schüttelte den Kopf, die Gemeindeunion (GU) mokierte sich in ihrem Parteibrief über den "Schildbürgerstreich". Hatte die Gemeinde etwa 250 000 Euro versenkt?

Die Geschichte ist nämlich diese: Weil das Hohenschäftlarner Feuerwehrhaus - damals noch in Planung - auf freier Straße und außerhalb der geschlossenen Ortschaft gebaut würde, ließ es das Staatliche Straßenbauamt Freising nicht zu, dass die Feuerwehrleute zu ihrem Gerätehaus direkt über die große Starnberger Straße ein- und ausfahren können - eine Ausnahme waren die Alarmfahrten mit den Feuerwehrfahrzeugen. Stattdessen musste die Gemeinde für 250 000 Euro einen Zufahrtsweg über den Drotwiesenweg zum Feuerwehrhaus bauen. Auf dieser Route können die Feuerwehrleute nun mit ihren Privatautos zum Dienst kommen.

Kaum aber war das neue Feuerwehrhaus errichtet, wurde das gelbe Ortsschild weiter nach draußen, also vor den Neubau gesetzt. Wenn das Feuerwehrhaus nun aber innerhalb der Ortschaft liegt, ist der Drotwiesenweg somit überflüssig geworden? "Dieser Weg wurde umsonst ausgebaut", schloss Ekkehard Körner, Vorsitzender der Gemeindeunion, "den hätte man für die Feuerwehr nicht gebraucht."

Die Gesetzeslage ist allerdings eine andere. Es gebe nämlich einen Unterschied zwischen Straßenrecht und Straßen verkehrsrecht, erklärt ein Sprecher des Straßenbauamtes Freising der SZ. Wenn es um die Frage von Zufahrten oder Abständen von Neubauten zu Straßen gehe, wie im Falle der Hohenschäftlarner Feuerwehrzufahrt, greife das Straßenrecht. Ortsdurchfahrten nach Straßenrecht werden nicht durch gelbe, sondern durch weiße Schilder markiert. Im Falle Hohenschäftlarn liegt das weiße OD-Schild in Richtung Ortsmitte noch immer hinter dem neuen Feuerwehrhaus. Bloß das gelbe Schild wurde versetzt. Autofahrer müssen damit ihre Geschwindigkeit vor dem Feuerwehrhaus drosseln. Das Straßenverkehrsrecht regelt Fragen rund um den Verkehr. Herbeieilende freiwillige Feuerwehrleute jedoch müssen, aus straßen rechtlicher Sicht, immer noch den Drotwiesenweg nehmen.

Das Praktische dabei ist: Auch die Mitarbeiter des Bauhofes nutzen den Drotwiesenweg als Zufahrt. Der neue Bauhof liegt direkt hinter dem neuen Feuerwehrhaus. Die 250 000 Euro waren damit also nicht umsonst. Und so mancher Schäftlarner Bürger hat, als kleinen Treuepunkt vom Straßenbauamt sozusagen, vielleicht nun kostenlos etwas dazugelernt über die gelben und die weißen Schilder.

© SZ vom 29.01.2022 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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