Schäftlarn:Doch ein Dorfgebiet

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Landwirt überzeugt Gemeinderäte mit Einwand zum Plan

Von Ingrid Hügenell, Schäftlarn

Das Gebiet an der Auenstraße bleibt nun doch ein Dorfgebiet. Der Gemeinderat hat seinen mehrheitlichen Beschluss vom November revidiert, in dem der Bereich des dortigen Bebauungsplans als allgemeines Wohngebiet festgelegt wurde. Der Unterschied ist sowohl für die Anlieger wie für die Ortsentwicklung bedeutsam. Denn im Dorfgebiet sind auch Landwirtschaft und Gewerbebetriebe erlaubt, im Wohngebiet nicht.

Die Fraktion der Grünen hatte sich im November für die Beibehaltung des Dorfgebiets eingesetzt, unterlag bei der Abstimmung aber knapp mit neun zu sieben Stimmen. Die Grünen lehnen ein Gewerbegebiet am Ortsrand ab, sie bevorzugen einzelne Gewerbebetriebe innerorts in Dorf- oder Mischgebieten.

Den Meinungswandel im Gemeinderat löste eine Stellungnahme der Familie Josef Metz zum Bebauungsplan aus, die an der Auenstraße einen landwirtschaftlichen Betrieb unterhält. Dieser Betrieb würde durch die Festsetzung als Wohngebiet stark eingeschränkt, schrieben sie an den Gemeinderat. Zwar gebe es derzeit keine Tierhaltung, die Flächen würden aber durchaus bewirtschaftet, argumentiert die Familie.

Die Aussage, es finde an der Auenstraße keine aktive Landwirtschaft mehr statt, sei also falsch. "Wir haben nicht vor, unsere Landwirtschaft aufzugeben", erklärt die Familie. Die Gemeindeverwaltung hatte so argumentiert um die Festlegung als Allgemeines Wohngebiet festsetzen zu können .

Bauamtsleiter Stefan Jocher hatte im November die Befürchtung geäußert, der Bebauungsplan könnte juristisch nicht korrekt und deshalb anfechtbar sein, wenn ein Dorfgebiet festgelegt wäre, ohne dass es Landwirtschaft gebe.

Bei der jüngsten Sitzung sagte Ulrich Stuke (Grüne): "Ich sehe keinen Grund, das Dorfgebiet nicht festzusetzen aus Angst vor etwas, das vielleicht gar nicht kommt." Sein Fraktionskollege Gerd Zattler wies darauf hin, dass der Hof der Familie Metz sowie drei weitere an der Auenstraße zu den 49 "Urhöfen" Hohenschäftlarn gehörten. Überdies sei das ganze Gebiet im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet eingetragen. Der Flächennutzungsplan wird vom Gemeinderat als übergeordnete Planung auf einige Jahrzehnte festgelegt. Alle weiteren Pläne, mit denen eine Gemeinde die Bebauung regelt, sollen auf ihm fußen und aus ihm entwickelt werden.

Der Gemeinderat beschloss daraufhin mit 15 zu drei Stimmen, an der Auenstraße ein Dorfgebiet festzusetzen. Zwei Gemeinderäte, die persönlich beteiligt sind, stimmten nicht mit ab.

Zum Thema Gewerbeentwicklung in Schäftlarn hatten die Grünen schon 2016 eine Klausurtragung beantragt. Diese soll nun am Samstag, 17. März, stattfinden, wie Philipp von Hoyos (Grüne) im Gemeinderat erfragte.

© SZ vom 24.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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