Rauschgift im Kühlschrank:Drogen aus dem Darknet

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Wolfratshauser wegen Erwerb und Besitz zu Geldstrafe verurteilt

Von Barbara Briessmann, Wolfratshausen

Fünf LSD-Trips hatte der 38-jährige Wolfratshauser in einem Briefkuvert im Kühlschrank verstaut, Ecstasy, Crystal Meth und Tabletten fanden Polizeibeamte bei der Durchsuchung seiner Wohnung in einem Koffer. Auf die Spur des gelernten Kochs waren die Ermittler wegen eines Prozesses in Leipzig gekommen. Dort ging es um schwunghaften Drogenhandel im Internet. Auch der Wolfratshauser hatte die Betäubungsmittel im sogenannten Darknet geordert. So flog der bislang Unbescholtene auf. Am Mittwoch musste er sich vor dem Amtsgericht verantworten.

"Das war aus reiner Neugier", so der Angeklagte. "Ich habe nur gelegentlich mit Freunden konsumiert." Erst 2014 habe er damit begonnen. Der 38-Jährige sei "ein wenig überrascht" gewesen, als Ende April 2016 die Polizei bei ihm vor der Tür stand, sagte ein Beamter als Zeuge aus. Sie hätten das Ein-Zimmer-Appartement betreten und sogar durchsuchen dürfen. Dabei wurden die drei Beamten fündig. Nachdem sie in dem Koffer Drogen und Spritzen gefunden hatten, stießen sie auch auf das LSD im Kühlschrank. "Das habe ich für einen Freund bestellt", wehrte sich der Angeklagte vor Gericht, weil sich dieser nicht gut mit dem Internet oder Darknet auskenne. Den Namen des Bekannten wollte er unter keinen Umständen nennen, "weil er sonst berufliche Probleme bekommt". Das LSD habe er nur noch bei sich gehabt, weil der andere es nicht abgeholt habe. "Dann werfe ich's halt weg", meinte Amtsrichter Helmut Berger.

Wegen des "vorsätzlichen unerlaubten Erwerbs und Besitzes von Betäubungsmitteln" verurteilte ihn der Richter zu einer Geldstrafe. Ihm zugute hielt das Gericht, dass er alles gestanden hatte und keinerlei Vorstrafen hat. Außerdem hat er auch schon mehrere Gespräche in der Suchtberatungsstelle der Caritas geführt. Trotzdem muss er als Strafe 120 Tagessätze à 50 Euro zahlen. Sein monatlicher Verdienst beträgt 1550 Euro, von denen er 500 Euro Miete abziehen muss. Insgesamt muss der 38-Jährige nun 6000 Euro wegen seiner illegalen Geschäfte im Darknet abstottern.

Der Angeklagte beteuert noch einmal, dass er seit der Durchsuchung seiner Wohnung überhaupt nichts mehr mit Drogen zu tun habe. Das sei schon ein ziemlicher Schock gewesen, als die Polizei vor der Tür stand.

© SZ vom 23.03.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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