Prozess eingestellt:Unfallflucht am Kesselberg

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Fahrlehrer aus München muss 5500 Euro Geldstrafe zahlen

Von Benjamin Engel, Wolfratshausen

Ausgerechnet gegen einen Fahrlehrer hatte die Staatsanwaltschaft wegen Unfallflucht ermittelt. Doch ein stundenlanger Prozess blieb dem 44 Jahre alten Münchner vor dem Wolfratshauser Amtsgericht erspart. "Ich frage mich, ob wir die Verhandlung durchziehen müssen", sagte seine Verteidigerin Regina Rick und wies darauf hin, dass ihr Mandant durch eine Verurteilung seine berufliche Existenz verlieren könne. Die Rechtsanwältin regte an, das Verfahren gegen eine empfindliche Geldauflage einzustellen. Genauso kam es. Der Angeklagte muss 5500 Euro bezahlen. Damit ist der Fall vorerst abgeschlossen.

Mit einem Kleinbus war der Fahrlehrer am 30. April 2018 nachmittags auf der Kesselbergstraße in Richtung Tal unterwegs. In einer Kurve soll er auf den Mittelstreifen ausgeschert sein. Deshalb hatte ein entgegenkommender Motorradfahrer laut Anklage ausweichen müssen. Mit seiner Maschine krachte der Mann in die Leitplanke, wobei er sich unter anderem das Becken prellte und ein Schleudertrauma erlitt. Der Fahrlehrer fuhr weiter und wurde kurz darauf von der Polizei gestoppt.

Von einer Vorbildfunktion als Fahrlehrer sprach Richter Helmut Berger. "Vielleicht wäre es förderlich, wenn Sie eine Art Geständnis ablegen." Darauf ließ sich der Angeklagte ein. Ursprünglich hatte er argumentiert, dass er auf der kurvigen Bergstraße nicht sofort habe anhalten können. Nun räumte er ein, dass er eben dies hätte tun müssen. Außerdem habe er den Unfall mitbekommen, gestand er. Bereits im Dezember vorigen Jahres war gegen den Angeklagten in Wolfratshausen verhandelt worden. Damals hatte der Mann jedoch auf einem zusätzlichen Verkehrsgutachten bestanden. Das wurde inzwischen erstellt und nun erneut verhandelt.

Mit den Ergebnissen des Gutachtens argumentierte die Verteidigerin des Fahrlehrers. Demnach hätte der Motorradfahrer gefahrlos vorbeifahren können, wenn er die erlaubte Geschwindigkeit von 60 Stundenkilometern eingehalten hätte. Ihr Mandant sei der Ansicht, dass der Mann auf seiner Maschine deutlich zu schnell gefahren sei. Er selbst sei nicht auf die Mittellinie gekommen, sagte die Verteidigerin. Direkt anzuhalten habe der Angeklagte für zu gefährlich gehalten.

Nach einer Viertelstunde Bedenkzeit stimmte der Staatsanwalt zu, das Verfahren einzustellen. Er halte es für problematisch, dem Angeklagten nachzuweisen, dass er sich der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht habe. Am Unfall beteiligt sei der Mann aber gewesen. Wenn der 44-Jährige die Unfallflucht eingestehe, sei er bereit, das Verfahren gegen eine hohe Geldauflage einzustellen. Der Staatsanwalt nannte eine Summe von 7000 Euro, erklärte sich aber auch mit 5500 Euro einverstanden.

Damit sind die Staatskosten laut Verteidigerin abgedeckt. Mehr als 4000 Euro hatte der Sachverständige für sein Gutachten verlangt. Nach eigener Darstellung kosteten die Vorbereitung und Anwesenheit im Prozess noch einmal um die 1200 Euro.

Fast regungslos reagierte der Fahrlehrer auf die Einstellung. Darüber wunderte sich Richter Berger. Es handele sich um ein einmaliges und großzügiges Angebot, sagt er. "Ich würde an Ihrer Stelle strahlen."

© SZ vom 29.07.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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