Penzberger Verkehrsprobleme:Auf dem Rechtsweg

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Jurist soll klären, ob Tempodrosselung möglich ist

Die Einführung von Tempo-30-Zonen im Penzberger Stadtgebiet zieht sich hin. Seit Jahren setzten sich die Anwohner in Wölfl für eine Geschwindigkeits- wie auch Tonnagebegrenzung aus. Daran ändert auch nichts, dass vor etwa einem Jahr Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) der Stadt mitteilte, die Ortsstraßen lägen in ihrer Hoheit. Ordnungsamtschef Peter Holzmann indes sieht den Gleichheitsgrundsatz verletzt, wenn nur in der Wölfstraße Tempo 30 eingeführt werde. Es müsse ein Gesamtkonzept für alle Orts- und Staatsstraßen auf Penzberger Flur geben. Als Beispiele nannte Holzmann die Bichler Straße, die Straße Am Schlossbichl und die Nonnenwaldstraße. Dieser Meinung schloss sich der Bauausschuss des Stadtrats an. Eine Rechtsberatung soll Klarheit schaffen.

Dass die Juristen im Bundesverkehrsministerium in Berlin auf Anweisung ihres Chefs den Fall Penzberg prüften, ficht Holzmann nicht an. Auch nicht, dass die Untere Straßenverkehrsbehörde beim Landratsamt Weilheim-Schongau ähnlich urteilte. In ihrer Stellungnahme heißt es: "Da die Zuständigkeit der Stadt Penzberg für verkehrsrechtliche Maßnahmen für ihre Ortsstraßen unberührt geblieben ist, wäre es an ihr aufgrund von objektiven Daten die rechtlichen Voraussetzungen für die gewünschten Beschränkungen im Bereich der oben genannten Straßen zu prüfen und gegebenenfalls ihr Ermessen sachgerecht auszuüben."

Das Penzberger Ordnungsamt interpretiert diese Aussage anders als die Anwohner. Weil das Landratsamt betone, eine Tempo-30-Einführung sei nur aufgrund von objektiven Daten wie Zählungen, Geschwindigkeitsmessungen, Lärmberechnungen, Gutachten oder Verkehrskonzept möglich. Holzmann betont, aus dieser Aufzählung gehe nicht eindeutig hervor, ob der Lärmaktionsplan der Stadt "als objektive Daten" gewertet werden könne. Er hat Zweifel, ob eine Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Basis dieses Papiers rechtmäßig ist. Das soll nun ein Jurist für die Stadt klären.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist für den Ordnungsamtschef ist der Gleichheitsgrundsatz. Es gebe Ortsstraßen wie auch Staatsstraßen, in denen mehr Verkehr herrsche, sagte er. In der Wölflstraße und Wölfl sind es 5000 Fahrzeuge am Tag, in der Bichler Straße zwischen Bahnhof- und Karlstraße etwa 10 000 Fahrzeuge, in der Nonnenwaldstraße 6300 Fahrzeuge und in der Haselbergstraße 3200 Fahrzeuge täglich. Diese Zahlen sind das Ergebnis einer Verkehrszählung im Jahr 2013, die für das städtebauliche Entwicklungskonzept ISEK durchgeführt wurde.

Der Bauausschuss war sich einig, dass nochmals fachlicher Rat zum Thema eingeholt werden soll - und das so schnell als möglich. Der Stadtrat soll noch im Juli eine Entscheidung treffen.

© SZ vom 14.07.2017 / veca - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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