Penzberger Streit um Seniorenzentrum:Novita erwirkt Verfügung

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Wimmer-Stiftung will dagegen Beschwerde einlegen

Von Alexandra Vecchiato, Penzberg

Christoph Hofmann hat seinen Worten Taten folgen lassen. Beim Landgericht München II hat die Novita eine einstweilige Verfügung erwirkt. Diese besage, dass die Novita von 1. Oktober an das Seniorenheim an der Gartenstraße in Penzberg nutzen kann, sagt Geschäftsführer Hofmann. Weder die Thomas-Wimmer-Stiftung, der das Grundstück mit dem Seniorenzentrum gehört, noch die Stadt Penzberg hatten am Montag Kenntnis von der einstweiligen Verfügung. Die Münchner Wimmer-Stiftung kündigte allerdings an, gegen diese vorläufige Verordnung des Gerichts Beschwerde einzulegen.

Hofmann zeigte sich am Montag siegessicher. Für ihn steht fest, dass das Gericht mit seiner vorläufigen Entscheidung auch das Anrecht der Novita anerkennt, einen Pachtvertrag über vier Jahre für das Penzberger Heim von der Eigentümerin der Immobilie zu erhalten - und zwar zu den gleichen Bedingungen wie die Noch-Betreiberin, die Awo Oberbayern. "Man hat unserem Vortrag vollumfänglich Glauben geschenkt." Ob die Novita diesen Vertrag mit der Stadt oder der Thomas-Wimmer-Stiftung abschließe, könne er nicht beantworten. "Wir wissen nicht, wer im Grundbuch als Eigentümer steht", sagte Hofmann.

Im Penzberger Rathaus fühlt man sich nicht angesprochen. Am 21. August seien mit Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags Nutzen und Lasten an die Thomas-Wimmer-Stiftung übergegangen, sagte Stadtkämmerer Johann Blank. Sie sei die Besitzerin des Grundstücks mit den beiden Heimgebäuden.

Eigentümerin wird die Thomas-Wimmer-Stiftung erst, wenn sie im Grundbuch als solche eingetragen ist. Aber das könne bis zu zwei Jahre dauern, erklärte Blank. Max von Heckel, stellvertretender Vorsitzender der Münchner Stiftung, betonte auf Nachfrage, dass die Immobilie natürlich der Thomas-Wimmer-Stiftung gehöre und sie sich deshalb auch mit der Novita auseinandersetzen müsse. Kampflos will Max von Heckel allerdings den Platz nicht räumen. "Abfinden werde wir uns mit der einstweiligen Verfügung nicht", sagte er. Zunächst müsse man erst den Inhalt der Verfügung kennen, anschließend mit einem Rechtsanwalt die weiteren Schritte besprechen. Selbst wenn die einstweilige Verfügung greife, werde das Ganze letztlich erst vor Gericht entschieden. Das könne schlimmstenfalls einige Jahre dauern.

Von Heckel, selbst Jurist, widerspricht Geschäftsführer Hofmann, das Gericht habe mit dieser Verfügung eingeräumt, dass die Novita Anrecht auf einen Pachtvertrag habe. "Das würde mich sehr wundern. So was muss in einem Verfahren geklärt werden." Falsch seien Hofmanns Ausführungen ebenfalls in dem Punkt, dass die Heimaufsicht im Landratsamt Weilheim-Schongau auf einen Neubau poche. Das Seniorenzentrum an der Gartenstraße entspricht baulich nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. Bis 2022 müssen die Standards umgesetzt werden. Der damalige Bescheid gelte für die jetzige Betreiberin. Der Awo Bezirksverband Oberbayern hatte sich der Heimaufsicht gegenüber verpflichtet, ein komplett neues Seniorenzentrum zu errichten. Die Thomas-Wimmer-Stiftung sei verpflichtet, die Vorgaben im Wohn- und Qualitätsgesetz umzusetzen. "Das machen wir mit der Sanierung des Bestandes und einen Neubau auf dem Grundstück", sagte von Heckel.

© SZ vom 18.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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