Penzberg:Gerichtstermin steht fest

Verhandlung zu Wellenbad-Bürgerbegehren im März

Immer wieder hat Bürgermeisterin Elke Zehetner (parteifrei/SPD) anklingen lassen, dass die Verhandlung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zum Wellenbad noch in diesem Frühjahr stattfinden werde. Sie berief sich dabei auf ein Telefonat mit der zuständigen Richterin. Diese hat ihr Wort gehalten. Der Termin steht nun fest. Die mündliche Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht München findet am Mittwoch, 21. März, statt.

Fraglich ist, ob es bei dieser Verhandlung bereits zu einem Urteilsspruch kommt. Selbst wenn die Richterin an diesem Termin eine Entscheidung fällt, ist diese nicht rechtsgültig, bis die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt. Das kann unter Umständen Monate dauern. In der Zwischenzeit haben beide Parteien das Recht, Berufung einzulegen und in die nächsthöhere Instanz zu gehen. Die Initiative, die eine Sanierung des Wellenbads favorisiert, hat dies bereits angekündigt.

© SZ vom 09.02.2018 / veca - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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