Neues Urteil:Umtauschzettel selbst ausgefüllt

Verkäuferin kassiert Erstattung. Das Gericht reduziert ihre Strafe

Die Mitarbeiterin einer Filialkette in Wolfratshausen hat mehr als ein Jahr lang Rückgaben von Waren vorgetäuscht. Sie füllte Umtauschzettel aus und gab ihre Adresse oder auch die anderer an. Sie kassierte die erstatteten Geldbeträge selbst - insgesamt knapp 1800 Euro. Die Verkäuferin hatte gegen die Höhe der Geldstrafe von 8400 Euro widersprochen, die Taten allerdings eingeräumt. Das Amtsgericht Wolfratshausen verurteilte sie nun wegen Unterschlagung zu einer stark reduzierten Geldstrafe.

Nur der Rechtsanwalt äußerte sich für seine Mandantin vor Gericht. Er rechtfertigte den Einspruch mit wirtschaftlichen Gründen. Die Frau habe Kinder. Ihr Mann sei im Krankenstand. Das Familieneinkommen sei begrenzt. Der Rechtsanwalt hielt eine Tagessatzhöhe von 15 Euro für angemessen. Die Staatsanwältin sprach sich für 16 Euro Tagessatzhöhe und 210 Tagessätze wie bisher aus.

Richter Helmut Berger hielt der Angeklagten vor, ihre Vertrauensposition missbraucht zu haben. Seiner Ansicht nach sprachen die vielen einzelnen Handlungen, insgesamt 25 an der Zahl, gegen die Frau. Ihr straffreies Vorleben führte er dagegen für sie an. Er verurteilte sie zu einer Geldstrafe von 3150 Euro, also 210 Tagessätzen zu 15 Euro.

© SZ vom 22.02.2016 / bene - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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