Wie Geretsried/Königsdorf:Lenggries erhöht Gewerbesteuer

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Im Lenggrieser Rathaus ist man nicht glücklich über den Schritt. Doch die Gemeinde sieht sich durch eine Reform des Freistaats dazu gezwungen. (Foto: Manfred Neubauer)

Auch die Brauneck-Gemeinde will am Satz für die Unternehmen schrauben - nach 27 Jahren

Von Petra Schneider, Lenggries

Steuererhöhungen sind ein unpopuläres Thema. Vor allem über den Hebesatz bei der Gewerbesteuer wird oft jahrelang diskutiert. Nun nimmt eine Reform beim kommunalen Finanzausgleich den Kommunen den Ball aus der Hand: Sie sieht vor, den Hebesatz für Grund- und Gewerbesteuern landesweit auf 310 Punkte zu erhöhen. Dem schloss sich der Hauptausschuss in Lenggries am Montag an: Das Gremium sprach eine einstimmige Empfehlung an den Gemeinderat aus, den Satz für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer von bisher 300 auf 310 Punkte anzuheben.

Der Freistaat will mit der Reform die Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Kommunen verbessern. Die Nivellierungshebesätze dienen als Berechnungsgrundlage für die Kreisumlage, die Gemeinden zahlen müssen, und für die Schlüsselzuweisungen, die finanzschwächere Gemeinden bekommen. Sie sollen im Haushaltsjahr 2016 landesweit angehoben werden: Von bisher 250 Punkten bei Grundsteuer A und B auf 310, ebenso bei der Gewerbesteuer, die bisher bei einem Satz von 300 lag. Gemeinden können zwar eigene Hebesätze festlegen. Die Strukturreform begrenzt aber deren Spielraum, weil Kommunen ihre Hebesätze vermutlich an den Nivellierungssatz anpassen werden. Andernfalls verzichten sie auf Steuereinnahmen, für die sie Umlage zahlen müssen, weil als Berechnungsgrundlage von einem höheren Satz und damit von höheren Einnahmen ausgegangen wird.

In Lenggries würde dies bedeuten, dass durch die Reform 113 000 Euro mehr angerechnet als tatsächlich eingenommen würden. Dadurch müsste die Gemeinde rund 60 000 Euro Kreisumlage mehr zahlen, wie Kämmerer Michael Wenig im Hauptausschuss sagte. Auch bei den Schlüsselzuweisungen wird der höhere Satz zugrunde gelegt; Kommunen, die unter dem Nivellierungssatz bleiben, erhalten also trotzdem nicht mehr aus dem kommunalen Topf.

Für die Bürger fällt die Neuregelung weniger ins Gewicht: Wie der Kämmerer vorrechnete, macht die dreiprozentige Erhöhung der Grundsteuer B für Wohn- und Geschäftsgrundstücke je nach Grundstücksgröße und Nutzungsart einen jährlichen Mehrbetrag zwischen sieben und 65 Euro aus. Bei der Gewerbesteuer ergibt sich eine jährliche Differenz zwischen 100 und 600 Euro. Auch in anderen Gemeinden wird über eine Anpassung nachgedacht. Wie Bürgermeister Werner Weindl (CSU) sagte, habe sich Königsdorf bereits dafür ausgesprochen. Auch Geretsried plant einen Anstieg. Der Lenggrieser Bürgermeister hält eine Anhebung für sinnvoll: "Wir haben so viele Projekte und können nicht auf Einnahmen verzichten, auf die wir Umlage zahlen müssen". Niemand erhöhe gern die Hebesätze, sagte Weindl. Aber diese würden dann "für längere Zeit Bestand haben."

Der Gewerbesteuersatz liegt in Lenggries seit dem Jahr 1989 unverändert bei 300 Punkten. In Bezug auf die Steuerkraft je Einwohner bewegt sich die Gemeinde deutlich unter dem Landesdurchschnitt. Auch das Landratsamt habe eine moderate Anhebung der Hebesätze vorgeschlagen. Dem folgten die Ausschussmitglieder. "Eine Anpassung trifft alle Gemeinden gleich", sagte Stephan Bammer (FW). Anders als einige andere Kommunen müsse Lenggries den Gewerbesteuersatz nur um zehn Punkte erhöhen. "Wir würden sonst auf Gelder verzichten."

© SZ vom 07.01.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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