Mehrheitlicher Beschluss mit Anregungen:Asylunterkunft wird hergerichtet

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Bauausschuss billigt Nutzung des alten Vermessungsamts bis 2023

Von Claudia Koestler, Wolfratshausen

Das ehemalige Vermessungsamt in der Heimgartenstraße nicht bloß bis Ende 2018, sondern bis Ende 2023 als provisorische Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber genutzt: Dies beschloss der städtische Bauausschuss in Wolfratshausen am Mittwoch, lediglich Richard Kugler (CSU) stimmte dagegen. Den entsprechenden Antrag hatte das Staatliche Bauamt damit begründet, dass in und an der Immobilie einiges saniert werden muss. So sollen beispielsweise die Duschen umgebaut, der Brandschutz verbessert und der Außenbereich neu gestaltet werden - was allerdings nur dann wirtschaftlich sei, wenn eine Nutzung über das Jahr 2018 hinaus möglich sei. Die Unterkunft soll mit maximal 88 Personen in Mehrbettzimmern belegt sein.

"Eine Weiternutzung finde ich nicht sinnvoll, denn Gemeinschaftsunterkünfte werfen bekanntermaßen mehr Probleme auf als Einzelunterkünfte", sagte Kugler. Dort gebe es "genug Polizeieinsätze". Er plädierte dafür, "die Leute besser zu verteilen, statt sie bei uns in einer Massenunterkunft wohnen zu lassen." Josef Praller (Bürgervereinigung) sagte, inzwischen sei die Situation an der Unterkunft ruhiger geworden. Seine Fraktion finde allerdings, dass der Außenbereich dringend verbessert gehöre. Die Bayerische Bauordnung sehe bei Mehrfamilienhäusern ab sechs Einheiten vor, im Außenbereich Spielplätze zu schaffen. Hans Schmidt (Grüne) korrigierte, dass diese Auflage neuerdings bereits von drei Wohneinheiten an gelte. Auch für ihn ist es "dringend zwingend notwendig, dort etwas zu tun". Derzeit beginne der Zaun etwa einen Meter außerhalb des Gebäudes, obwohl auch der Umgriff staatliches Gelände sei. "Da sollen sie doch etwas anlegen, dass die Kinder Beschäftigung haben", appellierte er. Doch ihm ging es nicht alleine um den Außenbereich: "Auch im Innenbereich müssen Voraussetzungen geschaffen werden, sodass Konflikte vermieden werden und Kinder geschützt bleiben." Gemeinschaftsräume und Rückzugsmöglichkeiten seien schließlich gesetzliche Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen. "Die Frage ist, wie wir das weitergeben", schloss Schmidt.

Bürgermeister Klaus Heilinglechner (Bürgervereinigung) erklärte, dies nicht als Auflage, sondern lediglich als Anregung weitergeben zu können. "Wir können nur auf den guten Willen des Vertragspartners setzen, aber das hat ja bisher auch stattgefunden und gefruchtet", sagte er. Im Beschluss des Bauausschusses steht nun auch, dass mit dem Antragssteller Gespräche zu führen sind: Draußen soll eine geeignete Kinderspielfläche eingerichtet, drinnen die gesetzlichen Standards eingehalten werden.

Nach Ablauf der Nutzung als Asylbewerberunterkunft 2023 soll das ehemalige Vermessungsamt abgebrochen werden. Die Fläche wird anschließend als Parkplatz für das Vermessungsamt und das Finanzamt dienen.

© SZ vom 14.10.2017 / r - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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