Aus dem Gemeinderat:Nur für Läden im Dorfkern

Lenggries präzisiert Verordnung für verkaufsoffene Sonntage.

Weil der Zuspruch für die Standlmärkte in der Lenggrieser Marktstraße in den vergangenen Jahren abgenommen hat, hat der Gemeinderat im August 2022 beschlossen, auf Herbstmärkte zu verzichten. Künftig finden nur noch Sommermärkte mit neuem Konzept statt, die nach wie vor mit einem verkaufsoffenen Sonntag verknüpft sind. Die entsprechende Verordnung, die der Gemeinderat im August 2021 erlassen hat, wurde vom Landratsamt allerdings beanstandet. Denn sie gelte für das gesamte Gemeindegebiet; Geschäfte, die öffnen dürfen, müssten aber einen "räumlichen Bezug" zum Markt haben, so die Begründung.

Die Verwaltung hat nun einen Geltungsbereich festgelegt, den der Gemeinderat am Montag einstimmig befürwortet hat. Demnach dürfen an verkaufsoffenen Sonntagen im Rahmen des Sommermarkts, der heuer am 7. Juli stattfindet, nur Läden öffnen, die sich im Bereich zwischen Bahnlinie, Tölzer Straße und Haus der Senioren befinden.

Der Umgriff sei auf den Ortskern bezogen, sagte Bürgermeister Stefan Klaffenbacher (FWG). Läden dürfen an Marktsonntagen höchstens fünf Stunden lang öffnen. Damit die Hauptgottesdienste nicht berührt werden, beginnen die Öffnungszeiten erst um 13 Uhr und enden um 18 Uhr, erklärte Geschäftsleiter Tobias Riesch. Der Wirtschaftsbeirat sei mit der neuen Verordnung einverstanden, und der Tourismusverein habe angekündigt, möglichst viele Gewerbetreibende in der Ortsmitte zur Teilnahme zu motivieren.

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