Klare Position:Lieber keine Schutzverordnung

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Bürgervereinigung Wolfratshausen will Baumbestand auf andere Weise sichern

Von Wolfgang Schäl, Wolfratshausen

Kann eine Baumschutzverordnung dazu beitragen, in Zeiten des Klimawandels den Grünbestand der Stadt zu erhalten, oder ist sie lediglich ein bürokratisches Mittel, das zwar gut gemeint, aber letztlich wirkungslos und im Einzelfall mitunter sogar kontraproduktiv ist? Die Wolfratshauser Bürgervereinigung (BVW) hat da ihre klare Sicht der Dinge, und die ist nicht vereinbar mit der Position des Bundes Naturschutz, dessen Ortsvorsitzende Sigrid Bender beim jüngsten Treffen der BVW versuchte, die Notwendigkeit einer verbindlichen Regelung für Grundstückseigentümer plausibel zu machen.

Dem Erhalt insbesondere kräftiger alter Bäume müsse oberste Priorität eingeräumt werden, sagte Bender, die auf den Artikel 141 der bayerischen Verfassung verwies. Dort sei der Schutz des Waldes wegen dessen Bedeutung für den Naturhaushalt festgeschrieben. "Alte Bäume bieten Platz für verschiedenste Arten, verdunsten an heißen Tagen Wasser und schaffen angenehme Kühle, sie produzieren Sauerstoff und wirken sich bei den Menschen positiv auf das Herz-Kreislaufsystem und damit auf die gesamten Gesundheitskosten aus", erklärte Bender. Angesichts einer fortschreitenden, nicht zu verhindernden Innenverdichtung der Stadt wäre eine Baumschutzverordnung "ein Signal in die richtige Richtung". Man müsse nur "den Leuten ihre Ängste davor nehmen" und verdeutlichen, dass bei Vorliegen plausibler Gründe durchaus auch Bäume gefällt werden dürften.

Bürgermeister Klaus Heilinglechner stimmte der BN-Referentin "in vielen Dingen" zu, auch wenn ihm "immer wieder anderes unterstellt" werde. Allerdings stelle eine Baumschutzverordnung einen starken Eingriff in die Eigentumsrechte dar, und der könne dazu führen, "dass Grundbesitzer von vornherein darauf achten, dass ein Baum nicht zu groß wird". Das Problem bei einer Schutzverordnung ist nach Heilinglechners Worten nicht die Stadt, sondern der Grundeigentümer und Investor. Auch juristische Aspekte machte er geltend: Wenn bei einem Sturm ein nachweislich gesunder Baum auf ein Haus stürze, dürfe eine Versicherung den Schadenersatz verweigern, der Betroffene müsse selbst für die Reparatur aufkommen.

Für BVW-Fraktionssprecher Josef Praller wirkt eine Baumschutzverordnung "wie ein Spaltpilz", Baumschutz müsse "auch ohne eine Verordnung möglich sein". Die Stadt könne über Bebauungspläne vieles bewirken. Das grundsätzliche Problem sei erkannt, sagte Praller, der für eine Arbeitsgruppe plädierte. Wirtschaftsreferent Helmut Forster verteidigte die in Wolfratshausen zu konstatierende bauliche Verdichtung in der flächenmäßig kleinsten Landkreis-Kommune mit dem "Grundrecht auf Wohnen". Bei Erbfällen müsse es Nachkommen erlaubt sein, ein Grundstück zu teilen und neu zu bebauen, grundsätzlich gelte es in jedem Fall einzeln abzuwägen. So wie dies beispielsweise auch Geretsried getan habe, wo für den Bau des neuen interkommunalen Hallenbades eine riesige Fläche Wald gerodet wurden. Auf die Möglichkeit, grünen Ersatz zu schaffen, verwies Hans-Werner Kuhlmann vom Verein Lebendige Altstadt Wolfratshausen. So seien allein auf dem Baugebiet an der Angerwiese 100 Bäume nachgepflanzt worden.

© SZ vom 31.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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