In Schäftlarn:Bauen ohne Ausgleichsflächen

Für das Bebauungsplanverfahren am Stehbründlweg nutzt die Kommune eine Gesetzesnovelle und spart sich so, einen Umweltbericht erstellen und ökologische Ausgleichsflächen bereitstellen zu müssen. Dafür hob der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung den Aufstellungsbeschluss vom Vorjahr auf. Am Stehbründlweg sind Doppel- und Reihenhäuser geplant. Durch die Novellierung des Baugesetzbuches vom Mai dieses Jahres können Kommunen Flächen im Außenbereich am Ortsrand in einem beschleunigten und vereinfachten Verfahren überplanen. Das gilt nur für Bebauungspläne, bei denen durch das Hauptgebäude höchstens 10000 Quadratmeter versiegelt werden. Eine Umweltprüfung entfällt dann, ökologische Ausgleichsflächen muss es nicht geben. Die Regelung ist befristet. Aufstellungsbeschlüsse für derartige Bebauungspläne müssen bis zum Jahresende 2019, die Satzungsbeschlüsse bis 31. Dezember 2021 gefasst sein. Wie Bauamtsleiter Stefan Jocher erklärte, wird das Verfahren so womöglich ein wenig beschleunigt.

© SZ vom 28.07.2017 / bene - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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