Hotel am Huber Weiher:"Das hebelt das gesamte Verfahren aus"

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Penzberger Bürgerinitiative will die Stadt wegen Steuerveruntreuung anzeigen

Von Alexandra Vecchiato, Penzberg

Die Bürgerinitiative "Kein Hotel am Huber Weiher" will Anzeige erstatten wegen Steuerveruntreuung beim Dialogverfahren zur Hotel-Standort-Suche. Das kündigten die beiden Sprecher Volker Hoensch und Bärbel Bierling an. Ferner wollen sie Einspruch gegen einen Bescheid des Landratsamts Weilheim-Schongau einlegen. Darin ist die Kreisbehörde zum Ergebnis gekommen, dass am Beschluss des Penzberger Stadtrats, den Standort des neuen Hotels an der Zufahrt zu Gut Hub festzulegen, nichts zu beanstanden sei. Die Bürgerinitiative hatte nachgefragt, weil in diesem Beschluss die Flurnummer einer Teilfläche (Nummer 1042) fehlte.

Aufgeschreckt von der Anfrage der Bürgerinitiative an die Kommunale Rechtsaufsicht, ist der Stadtrat kürzlich zu einer außerordentlichen Sitzung zusammengekommen, um den Standort-Beschluss erneut zu fassen. Zwar haben sowohl das Weilheimer Landratsamt als auch die Rechtsanwältin der Stadt Entwarnung gegeben, denn der Verwaltungsvorlage in der Sitzung am 24. Juli hatte ein Lageplan beigelegen, in dem auch besagte Teilfläche zum Umgriff des Neubauprojekts gehörte. Dennoch wollte Zweiter Bürgermeister Johannes Bauer (Grüne) auf Nummer sicher gehen und den alten Beschluss vom Juli durch einen neuen ersetzen - rechtzeitig vor dem Bürgerentscheid am 14. Oktober. Geändert wurde damit marginal die Fragestellung. Die fehlende Flurnummer 1042 wurde aufgenommen. Die Frage lautet nun: "Sind Sie dafür, dass die Stadt die rechtlichen Maßnahmen ergreift, um auf Teilflächen der Flurnummern 1042, 1072, 1073 und 1073/2 zwischen der Seeshaupter Straße und dem Kirnbergsee, westlich des Kirnberger Hofes, einen Hotelbau zu ermöglichen?" Die Bürger können mit "Ja" oder "Nein" antworten.

Bärbel Bierling und Volker Hoensch hatten in einem Schreiben vom 2. September an die Kommunalaufsicht Bedenken wegen "eventuell möglicher rechtswidriger Handlungen" geäußert. Aus ihrer Sicht hat der Stadtrat nur über eine Fläche von gut 6000 Quadratmetern abgestimmt. Aber mit der Teilfläche, die westlich der Zufahrt zu Gut Hub liegt, kämen weitere rund 2000 Quadratmeter hinzu. Die Rechtsaufsicht sah kein Problem. Man teile die Auffassung der Stadt, dass die Standortkarte "ausschlaggebend" für den Beschluss gewesen sei, bekam die Bürgerinitiative am 7. September zur Antwort. Das Fehlen der Flurnummer sei "rechtlich unschädlich".

Damit will sich die Bürgerinitiative nicht zufrieden geben. "Das ist verwaltungsrechtlich kein belastbarer Bescheid", kommentiert Hoensch das Schreiben der Rechtsaufsicht. "Wir werden dagegen Einspruch erheben." Ein Rechtsanwalt soll das weitere Vorgehen prüfen. Sollte die Bürgerinitiative eine Anzeige erstatten können, werde sie dies wegen Veruntreuung von Steuermitteln tun. "Das hebelt das gesamte Dialogverfahren aus."

Das Verfahren, bei dem in einem monatelangen Prozess die Penzberger die Möglichkeit hatten, aus 50 Standorten den passenden auszusuchen, sei unter "falschen Tatsachen" geführt worden, erklärt Bierling. Denn die Bürger hätten über ein "fiktives" Grundstück gesprochen. Der weitere Flächenverbrauch und anderes seien nicht in die Punktevergabe eingeflossen, die schließlich das Grundstück zwischen Seeshaupter Straße und Kirnbergssee auf Platz eins brachte. Bierling denkt daran, sich Hilfe beim Verein "Mehr Demokratie" zu holen wie im Jahr 2015. Damals ging die Bürgerinitiative erfolgreich aus dem Bürgerentscheid zum Hotel-Standort am Huber See hervor.

Für die Bürgerinitiative bedeutet die geänderte Fragestellung auch einen finanziellen Verlust. 10 000 Flyer und 25 Plakate mit dem Muster-Stimmzettel sind gedruckt worden. Rund 1000 Euro hat das gekostet. Die Initiative fordert eine Erstattung von der Stadt, "weil das nicht unser Fehler war". Das lehnte Bürgermeisterin Elke Zehetner (parteifrei/SPD) in der Sitzung ab: Der Bürgerentscheid basiere auf einem Ratsbegehren und nicht auf einem Bürgerbegehren, der Grundsatz der Gleichbehandlung greife nicht.

© SZ vom 17.09.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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