Wegen EU-Recht:Baustopp am Hintersberg

Der Bau neuer Wohnhäuser auf der Zwickerwiese verzögert sich. Der Grund dafür ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig, das in einem Fall in Baden-Württemberg entschieden hat, ein vereinfachtes Bebauungsplanverfahren ohne Umweltprüfung verstoße gegen EU-Recht. Dies betrifft auch das Tölzer Baugebiet "Hintersberg II", das ebenfalls im vereinfachten Verfahren aufs Gleis gesetzt wurde. Die Folge: Der Bau neuer Einfamilienhäuser, Doppelhäuser oder Dreispänner geht vorerst nicht weiter.

Die Stadt muss laut Bauamtsleiter Christian Fürstberger nun verwaltungsrechtlich erst einmal eine "Ehrenrunde" drehen. Weil durch das Urteil auch Bebauungsplänen in vielen anderen Kommunen die Rechtsgrundlage entzogen wurde, hat der Bundestag einen neuen Paragrafen geschaffen, welcher der "Heilung" dienen sollen, sprich: einer Reparatur. "Wir wissen noch nicht genau, wie das geht", sagte Fürstberger. "Wir machen eine vorbereitende Umweltuntersuchung, um festzustellen, ob überhaupt Umweltmaßnahmen am Hintersberg nötig sind."

Die Stadt stellt klar, dass jeder, der auf der Zwickerwiese eine Baugenehmigung hat und gerade baut, von dem Urteil nicht betroffen sei. Von der 38 Parzellen ist derzeit etwa ein Drittel bebaut.

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