Geburten in Bad Tölz-Wolfratshausen:Zuschüsse für die Wochenbettbetreuung

Hebammen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen können finanzielle Unterstützung erhalten, müssen aber Fristen beachten. (Foto: Ute Grabowsky/imago images / photothek)

Hebammen können noch bis Ende des Jahres Förderungen beantragen, wenn sie mindestens 15 Müttern helfen.

Hebammen können bis 1. Dezember 2023 Anträge einreichen, um für 2023 von einer "Sonderzahlung für die Hebammen in der Wochenbettbetreuung" zu profitieren. Der Freistaat Bayern hat dem Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen eine Zuwendung in Höhe von 25 680 Euro zugesprochen, der Landkreis stockt diese Summe durch Eigenmittel auf 28 533 Euro auf. Dieser Betrag soll den Hebammen zu Gute kommen, die im Landkreis in der Wochenbettbetreuung in einem bestimmten Umfang tätig sind.

Damit Hebammen für 2023 in den Genuss des Zuschusses für die Wochenbettbetreuung kommen können, müssen sie mindestens 15 Mütter, die mit ihrem Erstwohnsitz im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen gemeldet sind, im Wochenbett mit jeweils mindestens drei Hausbesuchen betreut haben. Hebammen, die mindestens 25 Mütter betreut haben, werden mit einem höheren Betrag unterstützt.

Der Antrag ist einzureichen im Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Büro des Landrats, Prof.-Max-Lange-Platz 1, 83646 Bad Tölz. Die im Landkreis tätigen Hebammen wurden vom Landratsamt bereits informiert. Hebammen, die keine Information des Landratsamtes erhalten haben, werden gebeten, sich unter abteilung1@lra-toelz.de zu melden.

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