Gemeinderat:Post-Areal bleibt Zankobjekt

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Andrea Huss hält den Bebauungsplan für unumsetzbar. (Foto: Hartmut Pöstges)

Bauausschuss lehnt Bau von Doppelhäusern vorerst ab

Von Benjamin Engel, Schäftlarn

Der Zwist um die Bebauung auf dem früheren Post-Grundstück in Ebenhausen dauert an. Der Bauausschuss des Gemeinderats hat den beantragten Vorbescheid zum Bau zweier Doppelhäuser abgelehnt. Das Gremium verlangt, die umstrittenen Umgestaltungen an Fassade und Dach des ehemaligen Postgebäudes auf dem Gelände zu entfernen. Eigentümerin Andrea Huss hat die vormals roten gegen graue Dachziegel ersetzt und die Fassade des Hauses mit Holz verschalt. Beides soll nun weg. "Es gibt einen Ablehnungsbescheid", sagte Bauamtsleiter Stefan Jocher. "Den muss das Landratsamt nun durchsetzen."

In der jetzigen Form ist der Vorbescheid aus Sicht von Jocher nicht durchsetzbar. Unter anderem würden die Baufenster für die beiden Doppelhäuser - mit einer Grundfläche von 16 auf 9,25 Meter sowie elf auf zwölf Meter - nicht eingehalten. Der First des einen Baus sei auf der kürzeren Seite, was nicht dem Bebauungsplan entspreche. Ein weiteres noch existierendes Haus am Grundstück sollte abgerissen werden. "Stattdessen sind da aber Sanierungsarbeiten gemacht worden", schilderte Jocher. Aus seiner Sicht werde immer etwas gemacht und erst danach gefragt. Deswegen sei das Landratsamt München wegen einer Baukontrolle eingeschaltet worden. Über Sickerschächte zu entwässern, sei nicht möglich.

Von einer unerfreulichen Entwicklung sprach Ulrich Stuke (Grüne). "Es werden ständig neue Tatsachen geschaffen", sagte Stuke. Er frage sich, ob der Entwicklung zu trauen sei. Zweite Bürgermeisterin Maria Reitinger (UWG) forderte, keine Ausnahmen vom Bebauungsplan zuzulassen. Ebenso argumentierte Bürgermeister Matthias Ruhdorfer (CSU). Ein ordentliches Verfahren sei nötig. "Wir können nicht ständig etwas anderes machen, als wir im Bebauungsplan festgelegt haben", sagte er. Geplante Abweichungen müssten vorab geklärt und beraten werden.

Für Eigentümerin Huss ist der Bebauungsplan nicht umsetzbar. Jetzt müsse das Landratsamt entscheiden. Sie erklärt, dass sie die Gemeinderäte wiederholt zu Gesprächen eingeladen habe - ohne Reaktion. In punkto Fassade und Dachziegel könne man ihr Grundstück nicht anders behandeln als die Umgebungsbebauung, findet Huss.

© SZ vom 09.05.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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