Gefährdete Kleingartenanlage:Grills und Elektrogeräte verboten

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Nach den Bränden legt Penzberg strenge Regeln für die Kleingartenanlage Breitfilz fest

Von Alexandra Vecchiato, Penzberg

Der Penzberger Stadtrat hat die Konsequenzen gezogen: Nach dem zweiten Brand einer Hütte in der Kleingartenanlage Breitfilz hat das Gremium am Dienstag eine so genannte Allgemeinverfügung zur Vorbeugung und Vermeidung von Brandfällen erlassen. Demnach ist es in der Gartenparzellenanlage künftig unter anderem verboten, zu grillen oder elektrische Geräte zu nutzen. Kontrolliert wird das Einhalten der Allgemeinverfügung durch die Polizei. Erwischt sie jemanden etwa mit einer brennenden Kerze, droht demjenigen ein Ordnungsgeld. Je nach Verstoß beträgt die Geldbuße zwischen 300 und 1000 Euro.

Die Verwaltung hatte 2018 eine "Brandschutzbewertung" bei einem Ingenieurbüro in Auftrag gegeben. Diese liegt seit 1. Juli dieses Jahres vor. Die Expertise benennt Maßnahmen, die schnellstmöglich umgesetzt werden müssen. So muss die Zufahrts- und Zugangsmöglichkeit für die Feuerwehr optimiert werden und auch die Löschwasserversorgung. Ein Übersichtsplan für den Feuerwehreinsatz muss erstellt, Hinweistafeln für die wichtigsten Regeln zur Brandvermeidung müssen angebracht werden. In einem Punkt müsse das Gutachten aktualisiert werden, sagte Ordnungsamtsleiter Peter Holzmann: Weil sich die Penzberger Feuerwehr ein Kleinlöschfahrzeug anschaffen werde, müssten die Zufahrtswege im Breitfilz, das im Hochmoor liegt, nicht für eine Achslast von acht Tonnen ausgebaut werden. Ebenso wenig sei es nötig, die Wege stark zu verbreitern. Bis all dies umgesetzt ist, müsse die Stadt auf Empfehlung der Anwaltskanzlei "Tacke Krafft" besagte Allgemeinverfügung erlassen, die jegliches offene Feuer, das Lagern von brennbaren Materialien, den Betrieb elektrischer Geräte und die unsachgemäße Entsorgung von Abfällen wie Zigarettenkippen verbietet. Das Regelwerk sei allerdings nur sinnvoll, wenn seine Einhaltung kontrolliert werde, sagte Holzmann. Wer dagegen verstoße, müsse mit einer Geldstrafe belegt werden. Nur so Stelle sich ein Lerneffekt ein.

"Wir hatten zweimal sehr viel Glück", sagte Bürgermeisterin Elke Zehetner (SPD). Ein drittes Mal könne sich die Stadt nicht leisten. Zumal das Landratsamt Weilheim-Schongau eine Nutzungsuntersagung für die Gartenparzellen ausgesprochen hat. Auf Rückfrage von Kerstin Engel (Grüne), was aus dem Bebauungsplan für das Gebiet geworden sei, erinnerte Zehetner daran, dass sich der Stadtrat gegen dessen Aufstellung wegen der Kosten von einer Million Euro entschieden habe. Man habe das Geld nicht für etwa "300 Filzler" ausgeben wollen. Ihm sei es am wichtigsten, dass nicht mehr gegrillt werde, sagte Amtsleiter Holzmann. Nach seiner Bewertung gefragt, erklärte Feuerwehrkommandant Christian Abt, dass er nichts gegen das Grillen mit Gas habe. Bei Elektrogeräten sehe es anders aus, denn die Kleingärtner hätten sich für den Betrieb von Kaffeemaschinen, Fernsehern und ähnlichem Fotovoltaikanlagen selbst zusammengebastelt.

Man müsse dies den Kleingärtnern deutlich klarmachen, forderte Johannes Bauer (Grüne). Wenn Öfen und elektrische Geräte nicht genutzt werden dürfen, sei auch das Heizen der Hütten im Winter nicht mehr möglich. Das sei in anderen Gartenanlagen schon immer der Fall gewesen, erwiderte Peter Holzmann. Einstimmig beschloss der Stadtrat die Allgemeinverfügung. Die verbietet nun auch das Grillen mit Gas.

© SZ vom 25.07.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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