Fußgängerzone in Geretsried:Zeitfenster für Zufahrt

Wegen des Umbaus am Karl-Lederer-Platz wird der Verkehr für Anlieger, Lieferanten und Gewerbetreibende eingeschränkt.

Der Geretsrieder Karl-Lederer-Platz wird zur Fußgängerzone, wenn die Bauarbeiten fertig sind. Das ist beschlossene Sache. Dafür ist es aber notwendig, den Platz, der bislang noch als Ortsstraße gewidmet ist, in einem Abschnitt von etwa 132 Metern zu einem beschränkt-öffentlichen Weg herunterzustufen, erklärte Stadtbaurat Rainer Goldstein im Stadtrat. Das betrifft die Teilfläche zwischen der Einmündung Graslitzer Straße/Martin-Luther-Weg und der Einmündung in die Egerlandstraße/Herrmann-Löns-Weg.

Die künftige Fußgängerzone hat auch Auswirkungen darauf, inwieweit der Karl-Lederer-Platz von Leuten, die dort wohnen oder ein Geschäft haben, überhaupt noch mit Autos befahren werden darf. Für Rettungswagen und Versorgungsfahrzeuge bleibt die Einfahrt sowieso per Sondererlaubnis möglich. Gewerbetreibende, Lieferanten und Anlieger dürfen voraussichtlich morgens zwischen 7 und 11, beziehungsweise 6 bis 10 Uhr und abends zwischen 18 und 20 Uhr anfahren, die genauen Zeiten sollen aber noch mit ihnen abgestimmt werden. Das sei vertretbar und keine unangemessene Einschränkung des Eigentums, rechtfertigte Goldstein den verkehrsrechtlichen Verwaltungsakt.

Dem stimmten bis auf Arthur Wolfseher (SPD) und Elmar Immertreu (Geretsrieder Liste) alle zu. Letzterer plädierte mit Verweis auf mögliche Wetterkapriolen für eine Probezeit, anstatt sich vorschnell auf starre Zeitfenster festzulegen. Bürgermeister Michael Müller (CSU) verbat sich aber eine weitere Grundsatzdiskussion über die Fußgängerzone und argumentierte damit, die Maßnahme könne nach zwei Jahren auch wieder rückgängig gemacht werden.

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