Frist läuft:Plätze frei im Heimatort

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Tempo 30: Was auf einem Teil der Starnberger Straße in Hohenschäftlarn bereits gilt, könnte innerorts bald entlang der gesamten Straße greifen. (Foto: Hartmut Pöstges)

Schäftlarn legt die Kriterien fest, nach denen acht Baugrundstücke am Stehbründlweg an Einheimische vergeben werden. Interessenten können sich bis 29. März bewerben. Dass Anlieger eine längere Tempo-30-Zone in Hohenschäftlarn wollen, unterstützt der Gemeinderat

Von Katharina Schmid, Schäftlarn

Rund 20 Bürger aus Schäftlarn haben ihr Interesse an einer Parzelle am Stehbründlweg in Hohenschäftlarn bereits bekundet. Nun können sich Interessenten offiziell um eines der acht Grundstücke bewerben, welche die Gemeinde dort im Ansiedlungsmodell vergibt. Am Stehbründlweg entsteht Bauland für Einheimische, damit die in der Gemeinde verwurzelten Bürger trotz der stark steigenden Baulandpreise auch weiterhin eine Chance haben, sich dauerhaft in Schäftlarn niederzulassen. Bewerbungsfrist für die Grundstücke am Stehbründlweg ist der 29. März 2019. Im Mai will der Gemeinderat dann entscheiden, wer den Zuschlag bekommt.

Ein Kriterienkatalog soll diese Entscheidung erleichtern. Demnach ist zu einem Antrag nur berechtigt, wer eine Einkommensgrenze nicht überschreitet. "Bei Paaren oder Familien liegt diese bei 102 000 Euro zuzüglich der Kinderfreibeträge", erläuterte Bauamtsleiter Stefan Jocher. Bei Alleinstehenden ist es die Hälfte dieses Betrags, also 51 000 Euro brutto im Jahr. Weitere Voraussetzungen sind, dass der Antragsteller kein Wohn- oder Grundeigentum besitzen darf sowie kein "zu Wohnzwecken geeignetes Erbbaurecht". Sein Vermögen darf den Wert des Grundstücks, um das er sich bewirbt, nicht überschreiten.

Wie zulässige Bewerber dann gereiht werden, legt ein Punktekatalog fest, dem die Gemeinderäte am Mittwochabend zustimmten. Bewerber mit einer höheren Punktezahl haben den Vortritt gegenüber Interessenten mit niedrigerer Zahl. Punkte bekommen Bewerber für Kinder oder für Angehörige mit Behinderung oder Pflegebedarf. Die Einkommenshöhe, die Ortsansässigkeit und das ehrenamtliche Engagement in der Gemeinde sind weitere Kriterien, die die Punktevergabe beeinflussen. Möglichst "diskriminierungsfrei und gleichbehandelnd" will die Gemeinde so die Vergabe der begehrten Bauplätze handhaben. Die Unterlagen für die Bewerbung werden in den kommenden Tagen auf die Homepage der Gemeinde gestellt.

Den Antrag von Anwohnern der Starnberger Straße auf eine Ausweitung der Tempo-30-Zone will das Gremium unterstützen. 29 Anlieger hatten sich im Dezember mit einem Schreiben an die Gemeinde gewandt, in dem sie ihre Forderung bekräftigten. Bisher ist die Geschwindigkeit auf der Starnberger Straße lediglich auf der kurvenreichen Gefällestrecke in der Ortsmitte auf 30 Kilometer pro Stunde beschränkt. Die Anwohner wollen, dass die Zone ausgeweitet wird und Tempo 30 künftig vom Kreisverkehr am westlichen Ortseingang bis zu den S-Bahn-Gleisen gilt.

Sie begründen ihre Forderung damit, dass ein gefahrloses Überqueren der Straße kaum möglich sei. "Wir Anlieger haben auch ständig das Problem, mit dem Auto von der Einfahrt stressfrei heraus- oder hineinzufahren, weil in der Beschleunigungszone von beiden Richtungen aus keine Rücksicht genommen wird", heißt es in dem Schreiben an die Gemeinde. Nach dem Ende der Zone würden Autofahrer ortsauswärts beschleunigen, "als wäre eine allgemeine Geschwindigkeitsfreigabe erteilt". Im Gremium herrschte mehrheitlich Konsens, die Forderung zu unterstützen. Lediglich Georg Lang (CSU) bewertete "die Maßnahme bis zum Kreisl raus" als "völlig übertrieben" und stimmte als Einziger gegen den Beschluss. Die Entscheidung, ob dem Antrag der Anwohner gefolgt wird und in Zukunft auf der gesamten Starnberger Straße in Hohenschäftlarn Tempo 30 gilt, trifft das Landratsamt.

Die Starnberger Straße war in einem anderen Punkt der Sitzung erneut Thema. Christian Lankes, Sprecher der Grünen, hatte beantragt, die Beratung über den nächsten Schritt in Sachen Ortsumfahrung vom nicht-öffentlichen in den öffentlichen Teil der Sitzung vorzuziehen. Auch machte er deutlich, dass er die Bürgerinitiative für den Erhalt der Flur und eine Umfahrung auf der BI-Variante als "verwirrend und in die Irre führend" bewerte.

Am 9. Januar hatten Vertreter der Initiative die ersten 1131 Unterschriften für das Begehren an den Bürgermeister übergeben. Die Verwaltung stellte deshalb zur Diskussion, ob danach dennoch weitere Schritte zur Realisierung der Ortsumfahrung durch die Flur unternommen werden sollten. Die Auftragsvergabe für die Erstellung des sogenannten landesplanerischen Begleitplans stand zu r Debatte. Bürgermeister Matthias Ruhdorfer (CSU) gab zu bedenken, dass dieser für das Planfeststellungsverfahren notwendig sei. "Die Untersuchungen ziehen sich über ein Jahr und müssten bereits im Februar losgehen", so Ruhdorfer. Stimme das Gremium gegen die Auftragsvergabe, würde erneut ein Jahr auf dem Weg zur Umgehung verloren gehen. Die Kosten wären im Fall eines erfolgreichen Bürgerentscheids gegen die Flur-Variante allerdings verloren. Der Auftrag wurde vergeben. Lediglich Michael Waldherr von der Gemeindeunion, die das Bürgerbegehren unterstützt, konnte die Argumentation Ruhdorfers nicht verstehen, dass für die Untersuchung eine Periode ab Februar benötigt werde, und: "Dann dürfen wir nachher nicht sagen, dass wir nicht mehr zurück können, weil schon Geld für die Flurvariante ausgegeben wurde."

© SZ vom 18.01.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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